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Spenden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen

Vereinfachter Spendennachweis

NTG24 - Spenden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen

 

Voraussetzungen und Nachweise

Spenden können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Damit Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist der Erhalt einer förmlichen Zuwendungsbestätigung, auch Spendenbescheinigung genannt. Diese Bescheinigung muss von der Organisation ausgestellt werden, die die Spende erhalten hat.

Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 € gilt ein vereinfachter Nachweis. Das bedeutet, dass ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg ausreicht, um die Spende steuerlich geltend zu machen.

Beispiel: Wenn Sie 250 € an eine gemeinnützige Organisation gespendet haben, reicht der Kontoauszug als Nachweis aus. Bei höheren Beträgen benötigen Sie die Spendenbescheinigung der Organisation.

 

Aufbewahrung der Nachweise

 

Die Belege über die getätigten Spenden müssen Sie nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Es ist jedoch wichtig, die Nachweise bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt des Steuerbescheids aufzubewahren.

 

Steuerliche Erleichterungen für bestimmte Spenden

 

 

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Werbebanner AudipyFür bestimmte Spenden gelten steuerliche Erleichterungen. Dies betrifft insbesondere Spenden zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien sowie Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Für diese Spenden können besondere Nachweiserleichterungen gelten, die das Absetzen der Spenden in der Steuererklärung erleichtern.

Beispiel: Wenn Sie 500 € an eine Organisation gespendet haben, die sich für die Opfer des Erdbebens in der Türkei einsetzt, könnten Sie von vereinfachten Nachweispflichten profitieren, je nachdem welche Regelungen aktuell gelten.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Absetzen von Spenden

1. Spendenbescheinigung erhalten: Lassen Sie sich von der unterstützten Organisation eine förmliche Zuwendungsbestätigung ausstellen.

2. Vereinfachter Nachweis: Für Spenden bis 300 € reicht ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg aus.

3. Aufbewahrung: Bewahren Sie alle Nachweise bis ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids auf.

4. Eingabe in der Steuererklärung: Tragen Sie Ihre Spendenbeträge als Sonderausgaben in die entsprechende Zeile Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundeszentralamts für Steuern.

 

08.09.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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