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Softwareaktien: Hauptargument der Short-Seller löst sich in Luft auf

Die Baisse bei den Softwareaktien beginnt zu wackeln

NTG24 - Softwareaktien: Hauptargument der Short-Seller löst sich in Luft auf

 

Die Bären spekulieren weiter gegen die Softwareaktien. Doch das Hauptargument der Short-Seller beginnt zu bröckeln: Der Free Lunch durch AI ist in Wirklichkeit keiner. Die AI-Anbieter bringen sich in Stellung, um später abzukassieren.

Die Programmierkünste von AI-Modellen haben nicht nur die Gehaltsniveaus von Programmierern reduziert, sondern auch die Bewertungen grosser Softwarehäuser an der Börse in den Keller geschickt. Die Argumentation der Short-Seller ist: Wenn AI so billig und schnell Software schreiben kann, dann werden die zukünftigen Cashflows der Softwarehäuser deutlich schwächer als erwartet ausfallen. Diskontiert man diese ab, um auf den heutigen Wert der Unternehmen zu kommen, fällt das Ergebnis dann regelmässig schwächer als in der Vergangenheit aus, was die Korrektur der Kurse erzwingt. 

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Nasdaq US Large Cap Software Index

 

Dass AI-Modelle die gesamte Softwarebranche auf den Kopf stellen, steht ausser Frage. Fakt ist auch, dass sich bestehende erfolgreiche Softwarepakete mit AI nachprogrammieren lassen, selbst wenn man kein Spitzenprogrammierer ist. Man muss den nötigen Sachverstand und das Hintergrundwissen mitbringen, um zu bestimmen, was man erreichen möchte, aber die eigentliche Arbeit der Umsetzung wird schon heute nahezu perfekt von den AI-Modellen übernommen. Eine Qualität, die selbstverständlich in Zukunft nur noch steigen wird.  

 

Die Baisse bei den Softwareaktien beginnt zu wackeln

 

Was die Börse jedoch in ihrer Panik übersieht, ist, dass die Anbieter der AI-Modelle nicht einfach Geld auf der Strasse liegen lassen. Wer gutgläubig ist, könnte davon ausgehen, dass Anbieter wie OpenAI oder Anthropic die Produktivitätsvorteile ihrer Modelle einfach den Benutzern überlassen, die derzeit fleissig Software mit ihren Modellen entwickeln. Doch weit gefehlt. Seit etwa einem Monat ist klar, worauf es in Zukunft hinauslaufen wird: 

Die Anbieter von AI-Modellen werden eine Gewinnbeteiligung fordern. Und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern wir haben bereits handfeste Belege dafür. Wer beispielsweise aktuell das Spitzenmodell in der Programmierung von Anthropic benutzt, der wird feststellen, dass die AI sich per Default als Co-Autor in der Software einträgt. Typischerweise wird Software in der Entwicklung an wichtigen Meilensteinen zwischengespeichert. Beispielsweise auf grossen Code-Verwaltungsplattformen wie GitHub. Claude Code, die Programmier-AI von Anthropic, übernimmt auch die Verwaltungsarbeiten im Hintergrund für die Anwender und trägt dabei „Co-authored-by: Claude “ ein. Die meisten Anwender haben dies noch gar nicht bemerkt. Viele von denen, die es bemerkt haben, denken sich, dass es nicht ganz ungerechtfertigt ist, wenn die AI sich als Co-Autor einträgt, schliesslich hat sie im Zweifel den Löwenanteil der Arbeit geleistet. 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeDer Eintrag hat jedoch juristisches Gewicht. Die Softwareversionen bei GitHub lassen sich nachträglich abrufen. Man sieht also rückwirkend, ab wann und wo die AI mitgearbeitet hat. Im amerikanischen Rechtssystem ergeben sich aus einer Mitarbeit jedoch klare Rechte. Wer zum Zeitpunkt der Erstellung (!) angibt, ein Co-Autor zu sein, und auch einen echten Beitrag zum Werk geleistet hat, der kann später darauf pochen, am Erfolg beteiligt zu werden. Oder anders gesagt: Sie erstellen heute eine Software mit Claude Code, die in 12 Monaten zum viralen Hit wird und Sie zum Millionär macht. Dann können Sie im Zweifel damit rechnen, dass der AI-Anbieter nicht nur einen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung anmeldet, sondern im Zweifel auch auf die Benutzung des Codes. Und bei einem Unternehmen wie OpenAI oder Anthropic, die derzeit von Investoren mit einem Wert von mehr als 800 Mrd. US-Dollar bewertet werden, können Sie sich als kleiner Gewinner in der Softwarelotterie ausrechnen, welche Chancen Sie in den USA vor Gericht haben, um ihr intellektuelles Gut zu verteidigen und Recht zu bekommen. 

Eine konkrete Empfehlung zu dieser Analyse ist den Lesern des Zürcher Finanzbriefes vorbehalten. Den Zürcher Finanzbrief und die zugehörigen Empfehlungen können Sie im Rahmen eines kostenlosen Probe-Abonnements ausgiebig testen.

 

16.04.2026 - Mikey Fritz

Unterschrift - Mikey Fritz

 

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