als .pdf Datei herunterladen

Mehrmaliger Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Steuerklassenkombinationen bei Ehegatten können mehrfach im Jahr vorliegen

NTG24 - Mehrmaliger Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

 

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wechseln. Wie das genau abläuft und welche Änderungen mittlerweile vorliegen erfahren Sie mit diesem Artikel.

 

Hintergrund:

 

Durch die Wahl der Steuerklassen kann der Lohnsteuereinbehalt geregelt werden. Bei bestimmten Kombinationen kann es sein, dass man monatlich mehr Geld zu Verfügung hat, daher sollte man sich gut überlegen, welche Kombination für einen am günstigsten ist. Der Bürger kann hierbei auf folgende Kombinationen zugrückgreifen.

 

 

Steuerklassenwechsel:

 

Anzeige:

Werbebanner Zürcher BörsenbriefeUm eine Steuerklasse bei Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner wechseln zu lassen ist, ist einmal mehr ein Vordruck nötig. Diesen erhalten Sie hier.

Damit die Steuerklasse noch Auswirkung im lfd. Kalenderjahr hat, muss der Antrag zum Steuerklassenwechsel bis zum 30.11 beim Finanzamt gestellt werden, ansonsten wirkt sich der Wechsel erst im darauffolgenden Jahr aus.

Bis einschließlich 2019 war dieser Antrag lediglich 1x mal im Jahr möglich und hatte zur Folge, dass z.B. ein Wechsel der Steuerklassen IV / IV auf III/ V erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden konnte.

Dies ist seit Anfang 2020 nun Geschichte. Die Steuerklassen können so beliebig oft gewechselt werden. Wichtig ist jedoch auch, dass sich die Anträge immer erst zum Folgemonat auswirken können.

Wichtig sei übrigens erwähnt, dass bei der Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor, der Faktor jedes Jahr neu beantragt werden muss, da dieser neu berechnet wird.

 

 

Weitere interessante Schaubilder und Visualisierungen zu aktuellen steuerlichen Themen finden Sie auch bei unserer Partnerfirma Semitax zum kostenlosen Download: Kurz, knapp & visuell.

 

Fazit:

 

Durch die laufende Änderung nimmt die Finanzverwaltung endlich Rücksicht auf das sehr schnell wandelnde Leben. Wer weiß schließlich, was in einem Monat oder gar in einem halben Jahr ist. Durch die Möglichkeit, die Steuerklasse mehrfach ändern zu können, werden dem Bürger mehr Spielräume gewährt und er kann auf seine individuelle Situation Rücksicht nehmen.

 

16.12.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)