BMF verlängert steuerliche Erleichterungen wegen Ukraine-Kriegs
Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen gelten nun für Maßnahmen bis Ende 2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den zeitlichen Anwendungsbereich der steuerlichen Maßnahmen mit BMF Schreiben vom 04.12.2025 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erneut verlängert. Hintergrund ist der weiterhin andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Geltungszeitraum der bisherigen BMF-Schreiben aus den Jahren 2022 und 2023 über den 31. Dezember 2025 hinaus ausgeweitet. Damit gelten die bestehenden Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen nun für alle begünstigten Maßnahmen, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 durchgeführt werden.
Die Verlängerung schafft weiterhin steuerliche Rechtssicherheit für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen, die sich im Rahmen von Spenden, Unterstützungsleistungen oder anderen Hilfsmaßnahmen für die vom Krieg betroffenen Menschen engagieren.
26.01.2026 - Daniel Eilenbrock

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