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Erhöhte Gebühren für das Parken sind umsatzsteuerpflichtig

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Januar 2022 (Az. C-90/20)

NTG24 - Erhöhte Gebühren für das Parken sind umsatzsteuerpflichtig

 

Das Urteil hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Parkplatzgebühren, insbesondere solchen, die von Nutzern eines privaten Parkplatzes bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gezahlt werden müssen.

Die Finanzverwaltung hat in Reaktion auf dieses Urteil am 15. Dezember 2023 eine entsprechende Regelung in den Umsatzsteueranwendungserlass aufgenommen. Gemäß dieser Regelung werden die (Straf-)Gebühren, die ein Nutzer eines privaten Parkplatzes bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen an das Parkplatz überwachende Unternehmen zahlt, als ein steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt für eine Dienstleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betrachtet.

Die Kontrollgebühr wird in der Regel fällig, wenn ein Fahrzeug unberechtigt oder fehlerhaft auf dem Parkplatz geparkt wurde. Der Autofahrer zahlt diese Gebühr als Gegenleistung für die vorschriftswidrige Nutzung des Parkplatzes.

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Werbebanner Semitax 2Nach dem EuGH-Urteil besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Überlassung des Parkplatzes und der Kontrollgebühr, was es rechtfertigt, die Einnahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie zu unterwerfen. Vor diesem Urteil wurde die Kontrollgebühr in Deutschland regelmäßig als nicht steuerbarer Schadensersatz angesehen. Die Finanzverwaltung hatte eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen, die jedoch nur bis zum 15. Dezember 2023 galt.

Ab diesem Zeitpunkt müssen die Vorschriften zur Umsatzsteuer beachtet werden. Das bedeutet, dass für den Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich ist, oder es müssen die Bestandteile einer Kleinbetragsrechnung beachtet werden.

 

30.01.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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