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EU schafft Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

Rat der Europäischen Union entscheidet über neue Zollregeln für E-Commerce

NTG24 - EU schafft Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

 

Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Februar 2026 endgültig die Abschaffung der bislang geltenden Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro beschlossen. Hintergrund ist der massive Anstieg kleiner Paketsendungen aus Drittstaaten, insbesondere aus China. Die Neuregelung hat weitreichende Folgen für den Online-Handel und die gesamte E-Commerce-Logistik.

 

Übergangslösung: Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie ab 01.07.2026

 

Da das neue europäische Zolldaten-Ökosystem erst ab 2028 einsatzbereit sein wird, führt die EU eine zweijährige Übergangsregelung ein:

- Start: 01. Juli 2026

- Ende: voraussichtlich 01. Juli 2028 (mit Verlängerungsoption)

- Regelung: Für Pakete unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher versendet werden, fällt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro enthaltene Warenkategorie an.

Zur Verdeutlichung nennt der Rat folgendes Beispiel:

Enthält ein Paket eine Seidenbluse und zwei Wollblusen, werden zwei Warenkategorien angesetzt → 6 Euro Pauschalzoll.

Die bisherige vollständige Zollfreistellung kleiner Sendungen entfällt damit.

 

Geplante Anschlussregelung ab 2028

 

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Werbebanner AudipyDie Übergangsvorschrift gilt, bis die neue europäische Zolldatenplattform in Betrieb geht. Diese soll:

- den Datenaustausch zwischen Zollbehörden und Wirtschaft verbessern,

- Zolldeklarationen zentralisieren und

- klassische Zollverfahren für Kleinsendungen wieder ermöglichen.

Sobald die Plattform funktionsfähig ist (Ziel: 2028), soll der Pauschalzoll wegfallen und durch normale, warenspezifische Zollsätze ersetzt werden.

Relevanz für die Praxis

Die Reform betrifft insbesondere:

- E-Commerce-Händler mit grenzüberschreitenden Lieferketten

- Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

- Konsumenten, die regelmäßig aus Drittstaaten bestellen

- Logistikunternehmen, die Sendungsströme aus Asien abwickeln

Die Pauschalregelung erleichtert die Zollabwicklung während der Übergangsphase, führt aber gleichzeitig zu höheren Kosten pro Sendung, die entweder Händler oder Kunden tragen müssen.

 

Quelle

 

Die vollständige Pressemitteilung vom 11.02.2026 ist auf der Website des Rates der Europäischen Union abrufbar.

 

27.02.2026 - Veronika Graf - vg@ntg24.de

 

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