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Neue Wege in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Erweiterter Spielraum für Unternehmen und Mitarbeiter

NTG24 - Neue Wege in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz

 

Das "Zukunftsfinanzierungsgesetz" (ZuFinG), das am 24.11.2023 vom Bundesrat verabschiedet wurde, bringt wesentliche Änderungen im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Ziel des Gesetzes ist es, Start-ups und kleinen sowie mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

 

Erhöhter Freibetrag:

 

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Werbebanner Semitax 2Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt von € 1.440 auf € 2.000 (§ 3 Nr. 39 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Die frühere Bedingung der zusätzlichen Leistung zum Arbeitslohn entfällt im endgültigen Gesetz. Die steuerliche Befreiung bleibt weiterhin bestehen – auch in Fällen, in denen die Finanzierung durch eine Umwandlung des Entgelts erfolgt. Es bleibt ebenso unverändert, dass die Möglichkeit zur Beteiligung für alle Angestellten zugänglich ist, vorausgesetzt, sie sind seit mindestens einem Jahr im Unternehmen angestellt.

 

Neue Haltefrist:

 

Es wird eine Haltefrist von drei Jahren eingeführt, um die sofortige steuerfreie Veräußerung der Anteile zu verhindern. Geregelt wird dies dann im neuen § 20 Abs. 4b EStG. Bei einer Veräußerung oder Übertragung der Vermögensbeteiligung innerhalb der ersten drei Jahre fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an. Diese Steuer wird nicht nur auf den Gewinn aus der Veräußerung erhoben, sondern auch auf den Teil des Lohns, der zuvor steuerfrei war.

 

Aufgeschobene Besteuerung:

 

Die Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen, § 19a des Einkommensteuergesetzes (EStG), hat signifikante Änderungen erfahren. Eine wesentliche Neuerung ist die Anpassung des relevanten Schwellenwerts, der nun auf das Doppelte des KMU-Schwellenwerts (Kleine und mittlere Unternehmen) festgelegt wird. Des Weiteren wird die Zeitspanne, die für die Bestimmung dieses Schwellenwerts relevant ist, von zwei auf sieben Jahre ausgedehnt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Regelungen für die Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen zu präzisieren und anzupassen.

 

07.02.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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