Der EuGH fällt in einem jahrelangen Disput ein endgültiges Urteil und verpflichtet Apple zu Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe
Die Aktionäre von Apple nehmen es gelassen
Bereits im Jahr 2016 ging die EU-Kommission gegen Apple vor, da der US-Konzern in Irland eine Steuerquote von gerade einmal 0,005 Prozent eingeräumt bekam. Dies wurde als Verstoß von Richtlinien innerhalb der EU angesehen und Apple sollte 13 Milliarden Euro an Steuern zuzüglich Zinsen zahlen. Der Konzern wehrte sich dagegen jedoch.
Aus Sicht von Apple (US0378331005) handele es sich bei Erträgen seiner irischen Tochterfirmen um Geld, welches in den USA zu versteuern sei. 2020 konnte sich der Konzern mit dieser Argumentation noch bei einem EU-Gericht durchsetzen. Die EU-Kommission reagierte mit einer Berufung beim EuGH, der höchsten Instanz innerhalb des Staatenbundes. Dort unterlag Apple nun, woran sich auch nicht mehr rütteln lässt.
Folglich wird Apple 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen müssen, welche an Irland fließen sollen. Die grüne Insel wollte die Forderungen jahrelang nicht eintreiben, zeigt sich nun aber einsichtig und will dem nachgehen. An der Börse gab es auf das Urteil keine größeren Reaktionen. Die Apple-Aktie gab am Dienstag um kaum nennenswerte 0,4 Prozent bis auf 220,11 US-Dollar nach.
Das dürfte auch daran liegen, dass das Geld für die Steuerforderungen schon seit Jahren auf einem Treuhandkonto liegt und damit die Bilanzen von Apple voraussichtlich nicht weiter belastet werden. Auch macht es den Anschein, als hätten die Anleger mit dem Unterliegen des Konzerns bereits ein Stück weit gerechnet.
Auch Apple muss Steuern zahlen
Geschlossen wurden in den letzten zehn Jahren bereits diverse Steuer-Schlupflöcher in der EU, welche seitdem sehr beherzt gegen eben solche Regelungen vorgeht. Mit dieser Realität haben die Aktionäre sich daher auch schon lange abgefunden. Das nun gefällte Urteil führt ein paar lose Enden zusammen, wirkt sich aber ansonsten nicht weiter auf die weiteren Aussichten bei Apple aus.
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11.09.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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