als .pdf Datei herunterladen

EU-Rat beschließt befristete Mehrwertsteuerbefreiung

Mehrwertsteuerbefreiung für „Beschaffung zur kostenlosen Überlassung“

NTG24 - EU-Rat beschließt befristete Mehrwertsteuerbefreiung

 

Am 13.07.2021 hat der Rat eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen. Es wird eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren und bestimmte Lieferungen als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt.

 

Mehrwertsteuerbefreiung:

 

Die Richtlinie über die „Beschaffung zur kostenlosen Überlassung“ wird eingeführt, um im Rahmen der Pandemie den Erwerb von Waren und Dienstleitungen zu erleichtern und diese kostenlos an die Mitgliedsstaaten ausgeben zu können. Einrichtungen der EU können für die Mitgliedsstaaten Lieferungen und Dienstleistungen tätigen. Diese können vorübergehend in die Liste der steuerfreien Umsätze der Mehrwertsteuersystemrichtlinie aufgenommen werden. Eine erhebliche Entlastung durch wegfallenden Haushalts- und Verwaltungsaufwand der EU-Einrichtungen soll aus der Richtlinie resultieren. Die Richtlinie ist nur befristet, sodass soweit kein besonderer Handlungsbedarf durch die Corona-Pandemie mehr gegeben ist, die regulären Mehrwertsteuersätze wieder Anwendung finden.

Am 12.04.2021 wurde der Vorschlag bereits vorgelegt. Bisher war die Mehrwertsteuerbefreiung auf den Einkauf für den amtlichen Eigenbedarf der EU-Einrichtung beschränkt. Durch die befristete Mehrwertsteuerbefreiung werden mehr Mittel verfügbar sein, die an die Mitgliedsstaaten ausgegeben werden können. Die Erweiterung des Verwendungszwecks durch die Richtlinie ermöglicht es den EU-Einrichtungen nun außerhalb ihrer eigenen amtlichen Verwendung, die Waren und Dienstleistungen als Spenden an Mitgliedsstaaten oder beispielsweise Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser auszugeben.

 

Anwendung:

 

Die Richtlinie wird rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. Die bereits laufenden Maßnahmen sollen hierdurch Mitberücksichtigung finden.

 

20.07.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)