als .pdf Datei herunterladen

EZB - die geldpolitische Coronafeuerwehr

Die EZB und der Coronaschock

NTG24 - EZB - die geldpolitische Coronafeuerwehr

 

Die EZB hat nun auch eine ihrer letzten selbstgesetzten Beschränkungen für den Kauf von Staatsanleihen aufgehoben.

Die Folgen werden sukzessive deutlich werden. Aber es zeigt sich, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die bei der Abwägung von Rechtsgütern eine entscheidende Rolle spielt, wohl hier im Zuge der Coronavirus-Pandemie über Bord geworfen wird.

Die bisherigen Kauflimite verboten bislang, mehr als 30 % der ausstehenden Anleihen eines Mitgliedsstaates zu kaufen. Im Zuge des neuen PEPP-Programms (Pandemic Emergency Purchase Programme) gilt dies nun aber nicht mehr.

Außerdem sollen ab jetzt auch Anleihekäufe mit einer Laufzeit von 70 Tagen möglich sein. Auch hier waren bislang Laufzeiten von unter einem Jahr untersagt.

Durch diese neuen geldpolitischen Entscheidungen der EZB entspannte sich der europäische Staatsanleihenmarkt. Im Zuge dessen gab etwa die Rendite kurzlaufender italienischer Staatsanleihen um zwölf Basispunkte auf 0,40 % nach, während die Rendite der 10-jährigen Anleihe um sieben Basispunkte auf 1,49 % fiel.

Das PEPP-Kaufprogramm wurde in der letzten Woche beschlossen und hat ein Volumen von 750 Mrd. Euro. Es soll zunächst bis Ende des Jahres laufen.

Addiert man dieses Volumen zu den bereits zuvor geplanten Käufen von Staatsanleihen, Corporate Bonds und anderen Schuldverschreibungen, ergibt sich ein Volumen von 1,1 Bio. Euro.

 

Euro

Bildnachweis: © EMH Service GmbH

 

Ob das aktuelle Kaufprogramm rechtlich Bestand hat, ist allerdings offen. Denn der Europäische Gerichtshof hatte Ende 2018 in seinem Urteil zu den Anleihenkäufen der Notenbank auf die Kaufobergrenzen hingewiesen.

Zudem steht in Deutschland noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihenkäufen der EZB aus. Denn es ist aus deutscher verfassungsrechtlicher Sicht zweifelhaft, ob die EZB mit den in der Klage gerügten Käufen von Staatsanleihen nicht ihre Ermächtigungsgrundlage überschritten hat.

 

Fazit

 

Die Europäische Zentralbank geht mit ihrem neuen PEPP-Kaufprogramm auf ökonomisch wie juristisch dünnem Eis. Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinne) könnte zudem ergeben, dass die derzeitigen Maßnahmen eben nicht zwingend notwendig waren. Ein in dieser Richtung weisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts im aktuell laufenden Verfahren könnte das Europarecht und seine Kompetenzverteilung vor eine neue Belastungsprobe stellen.

 

26.03.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)