Bundesregierung entlastet kleine und mittlere Einkommen deutlich
Familien profitieren besonders stark
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform der Einkommensteuer geeinigt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Familien mit Kindern spürbar zu entlasten. Das Gesamtvolumen der Reform beläuft sich auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Inkrafttreten soll die Reform zum Jahresbeginn 2027, ihre volle Wirkung entfaltet sie dann ab 2028.
**Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen**
Im Kern der Reform stehen mehrere Anpassungen zentraler Steuerparameter. Der Grundfreibetrag soll voraussichtlich in zwei Stufen auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Auch das Kindergeld steigt schrittweise, bis es 2028 voraussichtlich 272 Euro monatlich beträgt. Parallel dazu wird der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf dann 1.430 Euro erhöht. Diese Stellschrauben wirken unmittelbar auf die Steuerlast von Millionen Beschäftigten und sorgen dafür, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.
Darüber hinaus wird der Steuertarif im mittleren Einkommensbereich abgeflacht. Der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro statt bisher früher. Im Einkommensbereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro wird die Steuerbelastung damit spürbar gemildert. Besonders Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen dürften diese Entlastung in ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung deutlich wahrnehmen.
Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem gemeinsamen Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro ergibt sich ab dem Jahr 2028 im Vergleich zur heutigen Rechtslage eine Ersparnis von mehr als 600 Euro jährlich. Auch gewerbliche Personenunternehmer, beispielsweise in Handwerksbetrieben, sollen von der Reform profitieren, da sich die Entlastung beim Einkommensteuertarif auch auf unternehmerische Gewinne auswirkt, die über die persönliche Einkommensteuer versteuert werden.
**Höhere Spitzeneinkommen tragen zur Gegenfinanzierung bei**
Um die Entlastungen für die breite Mitte finanzieren zu können, greift die Reform auch an anderer Stelle in den Steuertarif ein. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro. Zudem wird ein neuer Satz von 47 Prozent eingeführt, der ab 280.000 Euro zur Anwendung kommt. Die Bundesregierung begründet diese Maßnahme ausdrücklich mit dem Ziel, das Steuersystem gerechter zu gestalten und die Finanzierungslast auf mehrere Schultern zu verteilen.
Zur Gegenfinanzierung gehört außerdem die Kürzung einzelner Steuersubventionen. So wird der Steuerbonus für Handwerkerleistungen von bislang 20 Prozent auf künftig 15 Prozent abgesenkt. Konkret bedeutet das, dass statt bisher maximal 1.200 Euro künftig höchstens 900 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden können. Ebenfalls Teil des Pakets ist eine Anhebung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
**Länder und Kommunen werden vom Bund kompensiert**
Die Reform berührt nicht nur den Bundeshaushalt, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen von Ländern und Kommunen, da die Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer auf alle drei Ebenen aufgeteilt wird. Der Bund hat daher zugesagt, die Steuerausfälle bei Ländern und Gemeinden auszugleichen, soweit sie über die verfassungsrechtlich ohnehin gebotenen Anpassungen von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag hinausgehen. Dabei werden allerdings Mehreinnahmen, die Länder und Kommunen aus anderen Teilen der Reform erzielen, gegengerechnet.
Die genauen Beträge für Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren und nach Vorlage des amtlichen Existenzminimumberichts final festgelegt. Der beschlossene Rahmen ist jedoch bereits klar abgesteckt und gibt Steuerpflichtigen sowie Beratern eine verlässliche Planungsgrundlage für die kommenden Jahre.
20.07.2026 - Daniel Eilenbrock

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