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In der ungeklärten Frage nach Urheberrecht und KI muss sich nun Meta vor Gericht verantworten

Mehrere US-Verlage ziehen gegen Meta vor Gericht

NTG24 - In der ungeklärten Frage nach Urheberrecht und KI muss sich nun Meta vor Gericht verantworten

 

Die Künstliche Intelligenz erreicht immer beeindruckendere Ergebnisse, wofür die Anbieter auch kräftig die Werbetrommel rühren. Möglich wurde das Ganze durch ein intensives Training der Sprachmodelle. Ungeklärt ist bislang die Frage, inwieweit Unternehmen dafür urheberrechtlich geschütztes Material nehmen dürfen, ohne dessen Urheber zu entlohnen oder wenigstens um Erlaubnis zu fragen. Gestellt wird diese Frage nun von mehreren US-Verlagen vor Gericht.

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Ins Visier genommen wird dabei die Facebook-Mutter Meta (US30303M1027), welche nach Ansicht der Kläger für das Training des Sprachmodells Llama ungerechtfertigterweise auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgriff. In der Klage wird dem Unternehmen dabei vorgeworfen, dies sehr bewusst getan zu haben. Dass es sich um Verstöße gegen das Urheberrecht handelte, sei dem Management klar gewesen. Doch getreu dem Firmenmotto „Move fast and break things“ habe man dies wohl schlicht in Kauf genommen. Hierzulande berichtete das „Handelsblatt“ zur eingereichten Klage.

 

 

 

Hinter jener steht eine ganze Reihe von renommierten US-Verlagen. Darunter beispielsweise die Hachette Book Group, Cengage und Elsevier. Angeschlossen hat sich der Klage außerdem der Autor Scott Turow angeschlossen. Indirekt beteiligt sind die Autoren der klagenden Verlage. Zu jenen zählen neben den Pulitzer-Preisträgern Amanda Vaill und Yiyun Li auch der ehemalige US-Präsident Joe Biden. Von den großen Namen lässt sich Meta jedoch weniger beeindrucken.

 

Meta: Alles im Rahmen?

 

Der Internet-Gigant kündigte an, sich mit aller Entschiedenheit gegen die Klage wehren zu wollen. Einer Schuld ist man sich nicht bewusst. Verwiesen wird darauf, dass Gerichte das Training von Künstlicher Intelligenz vollkommen zu Recht zur Fair-Use-Regelung zählten, sodass eine Nutzung auch ohne Tantiemen oder einer ausdrücklichen Erlaubnis zulässig sei. Das Unternehmen beteuerte zudem, dass die Technologie transformative Innovationen sowie Produktivität und Kreativität von Einzelpersonen und Unternehmen voranbringen würde.

Abzuwarten bleibt nun, wie die Richter die Angelegenheit einschätzen mögen. Geklagt wurde in Form einer Sammelklage bei einem Bundesgericht in Manhattan. Genau hinsehen dürften neben den Anlegern auch die Konkurrenten von Meta. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit haben auch jene beim Training ihrer Sprachmodelle urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Im Jahr 2023 wurde bereits OpenAI verklagt, nachdem ChatGPT Meldungen der New York Times nicht selten Eins zu Eins wiedergab. Ein Urteil ist in diesem Fall bisher noch nicht gesprochen worden.

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Sollten die Gerichte der Argumentation der Kläger in diesem und in anderen Fällen folgen, hätte das massive Auswirkungen auf die KI-Betreiber. Im für Meta und Konsorten ungünstigsten Fall müssten wohl rückwirkend enorme Summen als Kompensation gezahlt werden. Dabei wäre es aber schon schwierig, herauszufinden, wer überhaupt alles betroffen ist. Die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz ist eine Blackbox. Welche Trainingsdaten bei einer Antwort zum Einsatz kommen, ist weder für Nutzer noch für Betreiber nachvollziehbar.

 

Meta-Aktie ohne Euphorie

 

Künstliche Intelligenz sorg derzeit an der Börse munter für Euphorie. Allerdings ist Meta dabei etwas in den Hintergrund gerückt. Der Aktienkurs trat zuletzt knapp über 600 US-Dollar auf der Stelle und blieb damit Rekorden bei knapp 800 Dollar fern. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Ausgaben für Rechenzentren immer weiter ansteigen, ohne dass es eine sichere Aussicht darauf gibt, dass Umsätze und Gewinne in einem ähnlichen Tempo zulegen mögen.

Die nun eingereichte Klage führte an der Börse zwar nicht zu Panik. Sie lässt aber natürlich auch keine Euphorie aufkommen. Die großen Gewinner sind momentan die Chiphersteller, die mit der Produktion überhaupt nicht mehr hinterherkommen und für ihre Produkte fürstliche Margen verlangen können. Letztere müssen von Meta und anderen gezahlt werden, was hier den Druck eher noch weiter erhöht.

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06.05.2026 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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