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Grillenpulver bald in deutschen Lebensmitteln

Essbare Insekten im Anflug

NTG24 - Grillenpulver bald in deutschen Lebensmitteln

 

Seit dem 24. Januar ist es seit einer EU-Verordnung erlaubt, Insekten in Form von Pulver in Lebensmitteln zu verkaufen. Während nur der Gedanke daran bei uns Europäern Ekel auslöst, ist es in vielen Ländern längst Alltag.

Seit der letzten Wochen gibt es eine neue EU-Verordnung, die für viel Wirbel gesorgt hatte. In der neuen Verordnung heißt es wie folgt: „In der Lebensmittelverordnung neben Mehlwürmern und Heuschrecken dürfen ab dem 24. Januar 2023 auch Grillen EU-weit in sehr vielen Lebensmitteln zu einem gewissen Prozentsatz mitverarbeitet werden.“ Diese neue Lebensmittelzulassung bezieht sich zunächst allein für 5 Jahre auf das vietnamesische Cricket One Co. Ltd, die auf einen im Jahr 2019 eingereichten Antrag des Unternehmens basiert. Das Unternehmen wollte hiermit teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der EU zulassen. Nach den abgelaufenen 5 Jahren dürfen dann auch anderen Unternehmen mitmischen.

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Werbebanner EMH PM TradeTatsächlich sehen viele Experten darin eine gesunde Alternative zu herkömmlichen Produktionen mit Rind- und Hühnerfleisch, da Insekten sowohl mehr Eiweiß, Omega 3- und 6- Fettsäuren als auch Spurenelementen und Mineralstoffen wie Magnesium und Phosphor beinhalten. Zudem weisen sie eine bessere Ökobilanz auf, d.h. sie benötigen weniger Platz als Nutztiere und verursachen weniger Treibhausgase. Zumal ist Insektenpulver neutral im Geschmack und kann in vielen verschiedenen Lebensmitteln verwendet werden, wodurch es zu einer vielseitigen Ergänzung für eine ausgewogene Ernährung werden kann.

In der Realität wird es sicherlich nicht so viel verwendet, wie man anfangs vermutet, da das Grillenpulver nicht weit verbreitet ist und somit schwer zu finden ist. Auch ist es im Vergleich zu anderen Proteinquellen oft teurer.

 

Erkenne ich es als Verbraucher sofort?

 

Tatsächlich sagen Verbraucherzentralen, dass man genau auf die Zutatenliste schauen muss, weil eine auffällige Kennzeichnung auf den Produkten nicht verpflichtend ist. So kann in der Zutatenliste beispielsweise "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Acheta domesticus (Hausgrille)" stehen. Aufgrund der offensichtlichen fehlenden Kennzeichnung, kann dies Folgen für Allergiker haben, weil in Studien hervorgeht, dass Menschen, die u.a. auf Krustentiere bereits eine allergische Reaktion zeigen, auch auf Insekten allergisch reagieren können. Dies wird scharf von den Verbraucherzentralen kritisiert. Allerdings gibt es Entwarnung bei veganen Lebensmitteln: Die bleiben weiterhin insektenfrei.

 

30.01.2023 - Christina Daron

Unterschrift - Christina Daron

 

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