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Microsoft wird in einer Klage vorgeworfen, im Rahmen der OpenAI-Partnerschaft die Preise für KI-Anwendungen künstlich in die Höhe getrieben zu haben

Microsoft soll nach dem Willen der Kläger Schadenersatz zahlen

NTG24 - Microsoft wird in einer Klage vorgeworfen, im Rahmen der OpenAI-Partnerschaft die Preise für KI-Anwendungen künstlich in die Höhe getrieben zu haben

 

Bereits im Jahr 2019, noch lange bevor Künstliche Intelligenz die Schlagzeilen und die Börse eroberte, investierte Microsoft eine Milliarde US-Dollar in den ChatGPT-Entwickler OpenAI. Mittlerweile belaufen die Investitionen sich auf schätzungsweise 13 Milliarden Dollar. Bereitgestellt wurde dies zu wesentlichen Teilen in Form von Rechenleistung.

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Teil der Partnerschaft zwischen Microsoft (US5949181045) und OpenAI war ein exklusiver Cloud-Computing-Vertrag. Zwar setzt OpenAI mittlerweile auch auf andere Anbieter wie Google und Oracle. Doch über Jahre hinweg liefen die Anwendungen des Unternehmens nur auf Microsoft-Servern. In den USA führt das nun zur Klage, da der Vorwurf eines Kartellrechtsverstoßes vermutet wird.

Eine entsprechende Sammelklage wurde bei einem Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Konkret heißt es darin, dass die exklusive Partnerschaft das Angebot an Rechenressourcen künstlich eingeschränkt habe und dadurch mutmaßlich überhöhte Preise zustande kamen. Für jene werden von Microsoft nun Schadenersatz gefordert.

 

 

 

Microsoft wollte sich dazu bislang nicht weiter äußern und ließ lediglich mitteilen, die Klageschrift prüfen zu wollen. OpenAI hält sich gänzlich raus und spart sich einen Kommentar, da man an dem Rechtsstreit nicht beteiligt war. Von der Klägerseite liegt bisher ebenfalls keine Stellungnahme vor. Offen scheint zudem zu sein, in welcher Höhe Schadenersatz verlangt werden soll.

 

Keine Aufregung bei Microsoft

 

Die Aktionäre scheinen dem Ganzen nur eine geringe Bedeutung beizumessen; die Microsoft-Aktie konnte am Montag munter um 0,6 Prozent bis auf 514,05 US-Dollar zulegen. Allzu bedrohlich wirkt die Klage tatsächlich nicht. Selbst im schlimmsten Fall dürfte der Software-Gigant das Ganze wegstecken, vielleicht spekulieren die Kläger ohnehin auf einen außergerichtlichen Vergleich. Spannender aus Anlegersicht ist, ob und in welcher Form die Zusammenarbeit mit OpenAI verlängert wird. Angestrebt wird eine Einigung noch im laufenden Jahr, Neuigkeiten gab es zuletzt aber keine zu hören.

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14.10.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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