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DGLD - neues digitales Goldprodukt

Digitalisierung des physischen Goldmarktes schreitet voran

NTG24 - DGLD - neues digitales Goldprodukt

 

Wir hatten bereits in dieser Woche über Pläne aus Russland berichtet, Palladium zum Basismetall einer neuen Handelsplattform zu machen, die es Kunden ermöglichen soll, Token zu kaufen, welche durch Palladium gedeckt sind. Diese können dann gegen das physische Metall bei Bedarf eingetauscht werden. Ein Vorteil davon ist, dass der Kunde nicht die Gesamtmenge des zugrunde liegenden Kontraktes abnehmen muss. Er kann dieses leicht an einen Dritten veräußern, anstatt relativ komplizierte Verhandlungen mit dem Verkäufer aufzunehmen.

 

Kryptowährung

Bildnachweis: © Fotograf - Dmitry Demidko

 

Nun bahnt sich eine ähnliche Entwicklung bei Gold an. Dabei soll der digitale-Gold-Token ,,DGLD‘‘ durch Goldbullion gedeckt sein. Dieses wird in Tresoren in der Schweiz verwahrt. Dies berichtet der Money Observer am 28.11.2019. Coinshares ist dazu eine Partnerschaft mit MKS  und Blockchain.com eingegangen. MKS ist das führende Schweizer Unternehmen im Bereich Bullionproduktion und -lagerung. Blockchain.com mit Sitz in London ist einer der ältesten Krypto-Wallet-Providern.

Der DGLD-Token repräsentiert das digitale Äquivalent einer Zehntel Unze Feingold. Bevor ein Token geschaffen werden kann, muss zuvor die notwendige Menge LBMA-Gold zugewiesen und in den Tresorräumen von MKS gelagert werden.

Einer der von Coinshares hervorgehobenen Vorzüge dieses Produktes gegenüber Gold-ETF’s ist, dass der Rechtstitel des Herausgabeanspruches gegen die Lagerstelle eine für den Kunden höhere Rechtssicherheit darstellt als bei den meisten Gold-ETF. Für den Durchschnittsinvestor soll der DGLD-Token bis zum Ende des 1. Quartals 2020 verfügbar sein.

 

Fazit

 

Die obige Entwicklung klingt verlockend. In welchem Ausmaß diese Technologie über die Krypto-Community hinaus genutzt wird, bleibt aber einstweilen abzuwarten. Denn ein Wallet zu eröffnen und den Token zu lagern und zu sichern stellt an sich bereits eine Nutzungsbarriere dar, die es für einen Durchschnittsinvestor zu überwinden gilt.

 

 06.12.2019 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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