Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf – Steuerbehörde warnt dringend
Täuschend echte E-Mails zielen auf Steuerdaten ab
Das Bayerische Landesamt für Steuern schlägt erneut Alarm: Derzeit kursieren vermehrt betrügerische E-Mails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Die gefälschten Nachrichten sind dabei so professionell gestaltet, dass sie auf den ersten Blick kaum von echten Mitteilungen zu unterscheiden sind.
Täuschend echte Optik als Gefahr
Die Phishing-Mails bedienen sich des offiziellen ELSTER-Logos sowie des vertrauten Erscheinungsbilds des Steuerportals. Als Betreffzeile wird häufig eine Formulierung wie „Neue Nachricht in Ihrem ELSTER-Postfach" verwendet, um den Eindruck einer echten Benachrichtigung zu erwecken. Auch die Anrede ist typischerweise allgemein gehalten. Besonders tückisch: Die Absenderadresse oder der Absendername werden so manipuliert, dass sie auf den ersten Blick seriös wirken. Für weniger erfahrene Nutzer ist die Fälschung dadurch kaum erkennbar.
Was Empfänger wissen müssen
Die Steuerverwaltung hat klare Grundsätze, an denen sich Bürgerinnen und Bürger orientieren können. Offizielle Stellen fragen grundsätzlich nicht per E-Mail nach persönlichen oder finanziellen Daten – das gilt ausdrücklich für Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, PIN-Nummern oder Antworten auf Sicherheitsfragen. Wer eine solche Anfrage per E-Mail erhält, kann sicher sein, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Darüber hinaus gilt: Steuerlich relevante Informationen werden ausschließlich über das gesicherte ELSTER-Postfach kommuniziert. Steuerbescheide, Rechnungen oder ähnliche Dokumente werden niemals als E-Mail-Anhang versandt. Wer also eine Nachricht mit entsprechendem Anhang erhält, sollte diese umgehend löschen, ohne die angehängten Dateien zu öffnen oder auf Links und Schaltflächen innerhalb der Mail zu klicken.
Das Landesamt empfiehlt, im Zweifel lieber einmal mehr zu löschen als einen möglicherweise gefährlichen Link anzuklicken. Wer sich unsicher ist, ob eine Mitteilung tatsächlich von der Steuerverwaltung stammt, sollte sich direkt über das offizielle ELSTER-Portal einloggen und dort nachsehen, ob tatsächlich eine neue Nachricht vorliegt. Auf diese Weise lässt sich ohne jedes Risiko überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
22.06.2026 - Daniel Eilenbrock

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