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Plastiksteuer in den Mitgliedstaaten - Stand der Umsetzung

Unterschiedlichste Vorgehensweisen zur Refinanzierung der EU-Plastikabgabe

NTG24 - Plastiksteuer in den Mitgliedstaaten - Stand der Umsetzung

 

Zum 01.01.2021 hat die Europäische Union eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle als neue Eigenmittelquelle zur Finanzierung ihres Haushalts eingeführt. Diese Kunststoffabgabe ist von den Mitgliedsstaaten an den Staatenverbund zu entrichten.

Die Abgabe beläuft sich auf 0,80 EU/kg nicht verwerteter Kunststoffverpackungsabfälle. Die abgabepflichtigen Abfälle werden berechnet aus der Differenz zwischen den in einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr angefallenen Kunststoffverpackungsabfällen und den nach der Europäischen Verpackungsrichtlinie in demselben Jahr recycelten Kunststoffverpackungsabfällen.

Um die neue Kunststoffabgabe zu refinanzieren, haben einzelne Mitgliedsstaaten bereits mit der Einführung neuer branchenbezogener Abgaben auf Einwegkunststoffe begonnen. Während teilweise bereits konkrete Gesetzesvorhaben für die Einführung neuen Kunststoffsteuer vorliegen, betonen andere Regierungen, dass sie gar keine neue Steuer einführen wollen. In vielen Mitgliedstaaten gibt es nur sehr vage Pläne.

Eine EU-weite Harmonisierung der Pläne ist derzeit weder geplant noch in Sicht. Für international tätige Unternehmen besteht die Herausforderung, die Entwicklungen in allen betroffenen Ländern separat zu überwachen. Dem nachvollziehbaren Wunsch vieler Steuerabteilungen nach einer einheitlichen Lösung stehen die stark differenzieren Verbrauchsteuergesetze der Nationalstaaten entgegen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsentwicklungen in ausgewählten Ländern.

 

Deutschland

 

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Werbebanner WTSWährend die EU von Eigenmitteln aus Plastikabgabe in Höhe von 7 Mrd. EUR pro Jahr ausgeht, ergibt sich für die Bundesrepublik ein nationaler Refinanzierungsbedarf in Höhe von 1,4 Mrd. EUR pro Jahr. Vor diesem Hintergrund plant die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag mit der Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland: „Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." (S. 163) Mit dieser Entscheidung könnte die Umsetzung nun schon sehr zeitnah erfolgen. Die Formulierung im Koalitionsvertrag legt nahe, dass die Verpflichtung vollständig, d.h, in Höhe von 0,80 EU/kg, auf die Hersteller und Inverkehrbringer von unrecycelten Kunststoff übertragen werden soll. Aktuell liegt jedoch noch kein Gesetzesentwurf vor.

Unabhängig von den nationalen Entwicklungen hat die Stadt Tübingen als erste Gebietskörperschaft zum 01.01.2022 eine Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene eingeführt. Seitdem werden jeweils 0,50 EUR je Einweggetränkebehälter, Einweggeschirr und -speiseverpackung sowie 0,20 EUR für jedes Einwegbesteck-Set fällig, pro Mahlzeit jedoch maximal 1,50 EUR. Steuerschuldner sind die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Betroffen sind bspw. Imbisse, Cafés, Bäckereien und auch Tankstellen, sofern diese solche Getränke und/oder Speisen mit Besteck und/oder warm bzw. aufgewärmt oder gekühlt verkaufen.

 

Frankreich

 

Für den Zeitraum 2021 bis 2027 schätzt die französische Regierung die sich aus der EU-Plastikabgabe ergebenden Verpflichtungen auf etwa 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Dennoch hat sich die Regierung dafür entschieden, die EU-Plastikabgabe aus Haushaltsmitteln zu finanzieren, ohne eine "Plastiksteuer" oder eine Steuererhöhung einzuführen.

 

Großbritannien

 

Die britische Kunststoffverpackungssteuer Plastic Packaging Tax wird am 01.04.2022 in Kraft treten. Die neue Steuer gilt für Kunststoffverpackungen, die im Vereinigten Königreich hergestellt oder in das Land eingeführt werden und nicht mindestens 30 % recycelten Kunststoff enthalten. Kunststoffverpackungen sind Verpackungen, die nach Gewicht überwiegend aus Kunststoff bestehen. Die Steuer wird auch auf importierte Kunststoffverpackungen erhoben, unabhängig davon, ob die Verpackungen unbefüllt oder befüllt sind.

 

Italien

 

Der Start der italienischen Plastiksteuer wurde kürzlich auf den 01.01.2023 verschoben. Unter die neue Steuer fallen Produkte aus Kunststoff zum einmaligen Gebrauch. Das Gesetz benennt selbst keine genauen Produkte oder Güter, sondern legt nur fest, dass Einweg-Kunststoffprodukte in Form von Folien, Filmen und Streifen steuerpflichtig sind. Es wird davon ausgegangen, dass hierunter Flaschen, Beutel und Lebensmittelverpackungen aus Polyethylen, Tetra Pak-Verpackungen, Verpackungen aus expandiertem Polystyrol und Verschlusskappen aus Kunststoff fallen.

Der Kunststoffhersteller ist Steuerschuldner der Plastiksteuer bei in Italien hergestellten Kunststoffwaren. Wird Einweg-Kunststoff aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Italien eingeführt, bestimmt sich der Steuerschuldner nach der Person des Warenempfängers. Werden die Waren zu gewerblichen Zwecken bezogen, soll der italienische Empfänger die Steuer anmelden. Im Fall des Versandhandels an Privatpersonen wird dagegen der ausländische Versender zum Steuerschuldner, der zur Abwicklung der Deklarationen einen Vertreter im Italien benennen muss.

 

Lettland

 

Die Verpackungssteuer in Lettland ist Teil der All-inclusive-Steuer auf natürliche Ressourcen, die bereits seit 1996 erhoben wird. Allerdings wird die Verpackungssteuer nur unter bestimmten Umständen erhoben. Sie dient als Anreiz für den Beitritt zu Organisationen der Herstellerverantwortung, die von Herstellern und Einzelhändlern eine Gebühr verlangen, um sicherzustellen, dass ihre Verpackungsverpflichtungen von diesen Organisationen erfüllt werden. Organisationen, die sich dazu entschließen, erhalten eine Befreiung von der Verpackungssteuer. Daher sind die Einnahmen aus der Verpackungssteuer relativ gering und rückläufig, da die impliziten Steuersätze tatsächlich Strafcharakter haben.

 

Luxemburg

 

Die EU-Plastikabgabe wird aktuell vom nationalen Haushalt übernommen.

 

Österreich

 

Nach Berechnungen des Finanzministeriums muss Österreich Plastikabgaben in Höhe von etwa 142 Mio. EUR jährlich an die Europäische Union überweisen. Der Betrag soll weiterhin vom staatlichen Haushalt übernommen werden.

 

Polen

 

Auch in Polen gibt es aktuell Bestrebungen eine neue Plastiksteuer einzuführen. Für das Inverkehrbringen von Einweg-Kunststoffverpackungen ist eine neue Gebühr geplant. Die anwendbaren Gebührensätze wurden noch nicht festgelegt, da der Gesetzentwurf anhängig ist und derzeit für ein in Verkehr gebrachtes Produkt einen Gebührenhöchstsatz von etwa 0,01 EUR vorsieht. Darüber hinaus müssen Betreiber von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben, die Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Produkte in Einwegkunststoffverpackungen anbieten, ihren Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe eines Höchstwerts von ca. 0,22 EUR für eine Verpackung in Rechnung stellen. Die spezifischen Sätze der oben genannten Gebühren werden nach Erlass des Rechtsakts in einer gesonderten Durchführungsverordnung festgelegt.

 

Portugal

 

In Portugal startet bereits zum 01.07.2022 eine neue Verpackungsabgabe für Verpackungen aus Kunststoff oder aus Verbundwerkstoffen mit Kunststoff. Ab dem 01.01.2023 werden zudem Verpackungen aus Aluminium oder aus einem Verbundwerkstoff mit Aluminium abgabepflichtig. Konkret wird eine Abgabe von 0,30 EUR je Verpackung auf Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Aluminium für Fertiggerichte zur Förderung des Umweltschutzes eingeführt.

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Werbebanner SemitaxDie Abgabe entsteht mit dem Inverkehrbringen von Einwegverpackungen durch Herstellung, Einfuhr oder innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Erwerb von Einwegverpackungen aus den Autonomen Regionen Azoren und Madeira. Die Abgabe wird letztlich von den Käufern der Fertiggereichte getragen. Die steuerpflichtigen Inverkehrbringer müssen die wirtschaftliche Belastung aus der Abgabe über den Preis an den Käufer weitergeben. Die Höhe des Beitrags muss auf der Rechnung über die gesamte Handelskette bis hin zum Endverbraucher angegeben werden.

 

Schweiz

 

Aktuell bestehen keine Bestrebungen eine Plastiksteuer einzuführen. Im letzten Jahr hat die Umweltkommission des Ständerats eine Plastiksteuer auf Verpackungen von Getränken und Reinigungsmitteln abgelehnt. Allerdings soll der Bundesrat eine schweizweit koordinierte und flächendeckende Sammlung von Kunststoffabfällen sicherstellen.

 

Spanien

 

Das Gesetz zur Plastiksteuer in Spanien wird aktuell noch diskutiert. Mehrere Parteien sind mit ihrem Versuch, Änderungsanträge zu stellen, am Veto der Exekutive gescheitert. Kürzlich hat das spanische Parlament für ein 10-monatiges Moratorium gestimmt, so dass die Plastiksteuer frühestens Anfang 2023 (Januar 2023) in Kraft treten wird und nicht wie geplant bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2022.

 

06.02.2022 - Bertil Kapff - kapff@energietech.email

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Steuerberater Bertil Kapff
WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Klaus-Bungert-Straße 7
40468 Düsseldorf
Tel.: +49 211 20050-669
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