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Sony kann eine Klage im Vereinigten Königreich nicht verhindern und sieht sich nun Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich gegenüber

Zu viel verlangt?

NTG24 - Sony kann eine Klage im Vereinigten Königreich nicht verhindern und sieht sich nun Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich gegenüber

 

Bereits im vergangenen Jahr strengten Verbraucherschützer eine Klage gegen Sony aufgrund angeblich zu hoher Preise für digitale Inhalte im PlayStation Store an. Der japanische Konzern versuchte, das Ganze abzuschmettern. Damit war man aber nicht erfolgreich. In London wurde dem Anliegen grundsätzlich stattgegeben, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Das ist zwar noch lange kein Urteil, aber sehr wahrscheinlich der Beginn eines jahrelangen Prozesses mit weitgehend ungewissem Ausgang. Gefordert wird nun Schadenersatz in Milliardenhöhe.

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Werbebanner DegussaDie Kläger argumentieren damit, dass rund neun Millionen Nutzer von Sony (JP3435000009) seit August 2016 zu viel für digitale Inhalte im PlayStation Store zahlen würden. Der finanzielle Schaden soll sich den Ausführungen zufolge zwischen 67 und 562 Pfund je Nutzer belaufen. Wie genau man auf dieses Ergebnis kommen mag, bleibt für den Moment das Geheimnis der Verbraucherschützer. Gefordert wird nun Schadenersatz in Höhe von 6,3 Milliarden Pfund, was umgerechnet rund 7,2 Milliarden Euro entspricht. Für Sony ist das kein Pappenstiel.

Die Argumentation bei der Angelegenheit ist bereits bekannt von anderen Plattformen wie dem App Store von Apple. Für die Kläger hat Sony auf seiner Spielekonsole PlayStation eine monopolartige Stellung. Abseits des PlayStation Store gibt es schlicht keine Möglichkeit, Spiele oder andere Inhalte zu erwerben. Einzig der Kauf von physischen Discs steht den Nutzern noch offen. Allerdings ist heutzutage nicht jede PlayStation mit einem Laufwerk ausgestattet und noch dazu erscheint nicht jeder Inhalt auch zwangsläufig auf einer Blu-Ray, die sich im Einzelhandel erwerben ließe.

 

Sony: Ein Prozess mit Strahlwirkung?

 

Es bleibt abzuwarten, zu welchem Schluss die Gerichte letzten Endes kommen werden. Ein Urteil in dem Verfahren könnte aber eine gewisse Strahlwirkung haben. Zwar kocht man in Großbritannien nach dem Brexit mehr oder minder sein eigenes Süppchen. Auszuschließen wäre dennoch nicht, dass man sich in anderen Ländern ein Beispiel nimmt und zumindest die Argumentationen aus dem nun angestoßenen Verfahren zu Hilfe nehmen wird.

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Interessant ist das nicht zuletzt auch für die Konkurrenz. Denn Sonys Ansatz ist in der Branche gängige Praxis. Auch bei Nintendo und Xbox haben die Anwender exakt eine Wahl, wenn sie Inhalte digital erwerben möchten. Die Konsolenhersteller werden an den entsprechenden Verkäufen üppig beteiligt. Rund 30 Prozent des Verkaufspreises wandert in der Regel in die Taschen der Store-Betreiber. Der Vergleich mit Apple und Google drängt sich auf, allerdings gestaltet sich die Ausgangslage hier noch einmal etwas anders.

Gerade für Sony sind die Software-Verkäufe ein elementarer Faktor für den Erfolg seiner Spielekonsolen. Die Hardware selbst wird, anders als beim iPhone, zu Anfang zunächst ohne größeren Gewinn verkauft. Oft genug fährt der Konzern sogar einen Verlust je verkaufter Konsole ein. Das Kalkül dahinter ist, die Spieler an die Plattform zu binden und mit Software-Verkäufen Geld zu verdienen. Damit hat Sony durchaus eine starke Verhandlungsposition und einfach werden die Verbraucherschützer es eher nicht haben.

 

Sony: Keine Panik unter den Anlegern

 

Das wissen auch die Anteilseigner, die eher gelassen auf die Klage reagierten. Die Sony-Aktie konnte sich am Mittwoch um 0,9 Prozent verbessern und bis auf 87,59 Dollar zulegen. Der PlayStation kommt bei dem Elektronikriesen heute eine sehr große Bedeutung zu, nachdem andere Sparten über die Jahre schwer zusammengeschrumpft sind. Umso mehr dürfte man darum bemüht sein, der Klage in Großbritannien etwas entgegenzusetzen.

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Eine akute Bedrohung ergibt sich für die Aktie bisher noch nicht und es müsste schon einiges schiefgehen, damit Sony die geforderte Summe an Schadenersatz in voller Höhe berappen muss. Auch eine erzwungene Öffnung der PlayStation-Plattform erscheint eher unwahrscheinlich. Dennoch behalten Anleger das Thema im Auge, um nicht letzten Endes eine unangenehme Überraschung zu erleben.

23.11.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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