als .pdf Datei herunterladen

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bremst Köln in ihren Plänen aus: Erhöhung der Parkgebühren auf bis zu 390 Euro vorerst gestoppt

Kölner Anwohner bleiben vorerst verschont

NTG24 - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bremst Köln in ihren Plänen aus: Erhöhung der Parkgebühren auf bis zu 390 Euro vorerst gestoppt

 

Die Pläne der Stadt Köln, für die Anwohner das Parken teurer zu machen, werden vorerst auf Eis gelegt. Damit will die Stadt sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht beugen, das zuletzt ein Urteil in Freiburg sprach.

Das Bundesverwaltungsgericht kippte im Juni die Bestimmungen zum Anwohnerparken in Freiburg, die die drastische Erhöhung auf bis zu 480 Euro regelten. Aus diesem Urteil zog nun Köln die Konsequenzen und stoppte die eigenen Pläne, das Anwohnerparken von aktuell 30 Euro im Jahr auf bis 390 Euro anzuheben. Damit wollte die Stadtverwaltung erreichen, dass weniger Autos in Köln sind.

 

Kölner Pläne nun völlig offen

 

Die Stadt rechtfertigte zuvor die drastische Anhebung damit, dass derjenige, der ein Auto hat und es direkt vor die Tür abstellen wolle, dafür künftig auch bezahlen soll. Ob nun die geplante Erhöhung nächstes Jahr kommt, ist völlig offen. Denn die Stadtverwaltung wolle nun prüfen, was das Urteil für die Kölner Pläne bedeute.

 

Gericht ist nicht generell gegen die Erhöhung

 

Anzeige:

Werbebanner EMH PM TradeTatsächlich ist das Bundeverwaltungsgericht in Leipzig nicht generell gegen die drastische Erhöhung. Denn die Gründe für die überhöhten Gebühren stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Warum also dieses Urteil? Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, so das Urteil des Gerichts. Im Freiburger Regelwerk wurden Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge berücksichtigt. Das sahen die Richter als unzulässig an. Die Begründung: „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen.“ Dies sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Darüber berichteten bereits verschiedenen Medien. Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen mit ähnlichen Plänen.

 

06.07.2023 - Christina Daron

Unterschrift - Christina Daron

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)