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Automatische Berichtigung des Solidaritätszuschlags bei den Steuervorauszahlungen

Korrektur der Vorauszahlungsbescheide durch die Finanzbehörde

NTG24 - Automatische Berichtigung des Solidaritätszuschlags bei den Steuervorauszahlungen

 

Der Solidaritätszuschlag ist in vielen Einkommensteuervorauszahlungsbescheiden noch enthalten.

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags ist dieser jedoch für ca. 90 Prozent der Bevölkerung entfallen.

 

Vorauszahlungsbescheide:

 

In den Vorauszahlungsbescheiden zur Einkommensteuer ist der Solidaritätszuschlag vermehrt noch festgesetzt. Das ist darin begründet, dass im letzten Jahr kein Antrag auf Anpassung der Steuervorauszahlungen gestellt wurde oder die letzte Festsetzung der Steuererklärung, soweit zurückreicht, dass das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags noch nicht maßgebend war.

Die Einkommensteuervorauszahlungen bemessen sich gem. § 37 Abs.3 S.1 EStG nach der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die festgesetzten Vorauszahlungsbeträge gelten solange bis ein neuer Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde.

 

Zu Unrecht festgesetzter Solidaritätszuschlag:

 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeZur Berichtigung des zu Unrecht festgesetzten Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuervorauszahlungsbescheiden werden neue Vorauszahlungsbescheide von Amts wegen erlassen.

Der nächste Vorauszahlungstermin ist am 10.03.2021, sodass es auf Grund der ungerechtfertigten Festsetzungen fälschlicherweise zur Erhebung des Solidaritätszuschlags kommen kann.

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat am 18.02.2021 angekündigt, dass die Steuervorauszahlungsbescheide von den jeweiligen Finanzämtern korrigiert werden. Ein Antrag müsste nicht gestellt werden, gegebenenfalls würde eine nachträgliche Korrektur vorgenommen. Andere Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls aktiv geworden und Betroffene erhalten automatisch einen neuen Vorauszahlungsbescheid.

 

02.03.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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