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Stellungnahme zur Übergewinnsteuer

Wissenschaftliche Beirat des BMF zur Übergewinnsteuer

NTG24 - Stellungnahme zur Übergewinnsteuer

 

Während die Forderung nach einer Übergewinnsteuer immer lauter werden, hat der unabhängige wissenschaftliche Beirat des BMF eine Stellungnahme zur Übergewinnsteuer vorgelegt.

 

Übergewinn:

 

Die Forderungen die Übergewinne von Firmen durch eine Steuer abzuschöpfen, werden in der aktuellen Krise immer lauter. Es stellt sich die Frage: Was sind Übergewinne? Vereinfacht handelt es sich um einen Gewinn, wenn die Erlöse die tatsächlichen Kosten übersteigen. Dabei ist nicht vom steuerrechtlichen Gewinnbegriff auszugehen. Die in der Gesellschaft wahrgenommenen Übergewinne resultieren aus Schocks (z.B. die Pandemie, Lieferengpässe etc.), die das Verhältnis von Erlösen zu Kosten rasch verändern. Die Übergewinne werden durch den funktionierenden Wettbewerbsmarkt reguliert und treten nur temporär auf. Die Schocks können existenzbedrohende schieflagen bei Unternehmen oder die außergewöhnlichen Erlöse verursachen. Ob ein Übergewinn vorliegt, wird oft anhand eines Erlös- bzw. Preisvergleichs festgemacht. Der ermittelte Übergewinn ist bei dieser Methode stark von der Referenzperiode abhängig. Dies kann je nach Vergleichsperiode zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen.

 

Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats:

 

Der Wissenschaftliche Beirat des BMF weist in seiner Stellungnahme auf die Restriktion der Wirtschaft durch den Eingriff der Regierung mit einer Übergewinnsteuer hin. Die Wirtschaft unterliegt regelmäßigen Schwankungen. In Krisenzeiten werden diese „Übergewinne“ von der Gesellschaft als Unrecht empfunden.

Anzeige:

Werbebanner SemitaxDie Perioden der „Übergewinne“ sind nur temporär und die Zeiten der „Untergewinne“ existieren ebenfalls. Eine Besteuerung von Übergewinnen ist im Hinblick auf eine fehlende gleichlautende steuerrechtliche Würdigung von Verlusten aus Jahren der „Untergewinne“ fragwürdig. Durch das Abschöpfen von Übergewinnen durch die Besteuerung würden Investitionsanreize sinken und wohlfahrtssteigernde Aktivitäten unterbleiben. Es würde eine willkürliche Belastung und Verzerrung der Produktionsstrukturen führen. Zudem sind die rapide ansteigenden Preise und Gewinnerwartungen im Zeitpunkt des Schocks ein Anreiz Produktionskapazitäten dort aufzubauen, wo Knappheit vorherrscht. In den Innovativen Bereichen würde der Anreiz der schnellen Entwicklung von Produkten verloren gehen, wenn der Übergewinn wegbesteuert würde. Ein wetteifern wäre ohne Mehrwert für das Unternehmen.

Das Vertrauen ins Steuersystem basiert auf dessen Regelgebundenheit. Besteuert wird, wer ein positives Einkommen bzw. Gewinne erzielt. Unabhängig davon in welchen Sektoren, mit welchen Produkten und in welchen Phasen des Weltgeschehens Gewinne erzielt werden.

 

Fazit:

 

Der wissenschaftliche Beirat des BMF spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Besteuerung von Übergewinnen aus. Vorwiegend krisenbedingter außergewöhnlich hohe Gewinne durch eine sogenannte Übergewinnsteuer abzuschöpfen, würde keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.

 

09.08.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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