Das Landgericht München nimmt Alphabet beim Wahrheitsgehalt von KI-Antworten in die Pflicht, was noch weitreichende Folgen haben könnte
Alphabet haftet für seine KI-Zusammenfassungen
Dass KI-Sprachmodelle gerne und häufig Fehler produzieren, das dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Die Anbieter ziehen sich dabei gerne aus der Verantwortung und verweisen darauf, dass die Nutzer über Halluzinationen längst aufgeklärt seien und Informationen stets selbst überprüfen müssten. Diese Argumentation ließ das Landgericht München I allerdings nicht gelten.
Dort wurde ein Fall verhandelt, welcher die Google-Mutter Alphabet (US02079K3059) betrifft. Wie „Decoder“ berichtet, klagten zwei Verlage aufgrund von Falschbehauptungen in KI-Antworten. Die Google-KI brachte die Unternehmen fälschlicherweise mit dubiosen Anbietern in Verbindung und unterstellte Vorgehensweisen wie Betrugsmaschen und Abofallen. Eben solche Behauptungen werden Google künftig untersagt. Auf eine vorherige Abmahnung reagierte Google nicht.
Bislang handelt es sich bei dem Urteil nur um eine einstweilige Verfügung. Alphabet bzw. Google stehen also nicht akut unter Druck, das komplette Modell über den Haufen zu werfen. Signalwirkung hat das Ganze aber schon und die Argumentation der Juristen ist für Anleger hochinteressant, zumal die Verfügung international gilt. KI-Antworten scheinen grundsätzlich anders behandelt zu werden als klassische Suchergebnisse. Solche werden von Google stets im Original-Wortlaut der jeweiligen Seiten weitergegeben. Gerichte sehen dies als legitim an, da ansonsten das Geschäftsmodell von Suchmaschinen bedroht wäre.
Alphabet beißt auf Granit
Bei den KI-Antworten berief sich Google darauf, dass Nutzer das Ganze anhand der gelieferten Quellen prüfen könnten. Zudem sei bekannt, dass KI-Inhalte fehlerhaft sein können und in den Antworten wird darauf auch hingewiesen. Das reichte dem Landgericht München I allerdings nicht aus. Indem Google per KI aus mehreren Quellen einen neuen Inhalt erstellt, wandle sich Alphabet von einem mittelbaren zu einem unmittelbaren Störer. Der Konzern verliert seinen Status als neutraler Vermittler von Informationen.
Die Folgen des Ganzen könnten weitreichend sein. Denn noch immer produzieren KI-Chatbots munter Fehler. Eine Analyse der New York Times kam im vergangenen Oktober zu dem Schluss, dass Gemini 3 beim Benchmark SimpleQA in 91 Prozent der Fälle korrekte Antworten liefern. Selbst wenn nun von weiteren Verbesserungen ausgegangen wird und Google selbst die Untersuchung skeptisch sieht, könnte schon eine Fehlerquote von nur einem Prozent katastrophal sein.
Das ergibt sich aus der enormen Anzahl an Nutzern. Laut Google werden KI-Übersichten monatlich von 2,5 Milliarden Nutzern genutzt. Der KI-Modus bringt es auf eine Milliarde Nutzer. Bei einer Fehlerquote von einem Prozent wären das also bereits 25 Millionen respektive zehn Millionen falsche Antworten im Monat. Bei einer höheren Fehlerquote wären die Werte entsprechend noch höher. Kann Alphabet für eine solche Menge an Fehlinformationen verantwortlich gemacht werden, so könnte es schnell ungemütlich werden.
Alphabet unter Zugzwang?
Das letzte Wort in der Angelegenheit ist freilich noch nicht gesprochen. Es mehren sich aber die Anzeichen dafür, dass die Wild-West-Zeiten in Sachen KI langsam zu ihrem Ende finden könnten. An der Börse sorgt das noch nicht für allzu viel Aufsehen. Dort werden die Zweifel an der Fortsetzung des KI-Booms allerdings allgemein etwas größer. Die Alphabet-Aktie verlor am Mittwoch um 2,5 Prozent auf 353,32 US-Dollar an Wert und gehörte damit noch zu den Titeln, die eher glimpflich davonkamen.
Verantwortung wird ein Thema sein, dass die KI-Anbieter in Zukunft häufiger beschäftigen wird. Ebenfalls ungeklärt ist bisher, wie genau eigentlich mit dem Thema Urheberrecht umgegangen werden soll. Anleger können sich darauf einstellen, dass in Zukunft noch einige wegweisende Urteile anstehen dürften, ganz besonders in der EU und den Mitgliedstaaten. Ob jene dann auch das Geschäftsmodell auf den Kopf stellen und Aktienkurse belasten könnten, bleibt für den Moment offen. Es ist aus Anlegersicht aber nicht verkehrt, sich auch über möglichen Gegenwind Gedanken zu machen.
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11.06.2026 - Andreas Göttling-Daxenbichler

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