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US-Gerichte lassen eine gigantische Sammelklage gegen Amazon zu, welche dem Konzern überhöhte Preise unterstellt

Amazon wehrt sich nach Kräften

NTG24 - US-Gerichte lassen eine gigantische Sammelklage gegen Amazon zu, welche dem Konzern überhöhte Preise unterstellt

 

Bereits vor drei Jahren wurde aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Jene wirft dem Online-Händler vor, in der Vergangenheit überhöhte Gebühren und Preise verlangt zu haben. In Seattle gab ein Gericht dieser Klage nun statt, welche 288 Millionen Kunden und Transaktionen im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar umfasst.

Damit handelt es sich um eine der größten Sammelklagen aller Zeiten und entsprechend heftig könnte ein Urteil sich auf Amazon (US0231351067) auswirken. Konkret vorgeworfen wird dem Konzern, in der Vergangenheit verhindert zu haben, dass Drittanbieter ihre Waren auf anderen Plattformen günstiger anbieten können. Dies habe dazu geführt, dass überhöhte Gebühren gezahlt werden mussten und die Kunden höhere Preise zahlen mussten.

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Amazon sieht die Angelegenheit natürlich etwas anders und der Konzern kündigte bereits an, gegen die Zulassung der Klage in Berufung gehen zu wollen. Die angekreidete Praxis werde seit 2019 ohnehin nicht mehr angewendet. Zudem argumentiert Amazon, dass die Gruppe der Kläger zu umfangreich sei, um sie handhaben zu können. Letzteres wolle der Richter John Chun allerdings nicht durchgehen lassen, da andere Bundesgerichte schon Sammelklagen mit hunderten Millionen Klägern zugelassen hätten.

 

Das könnte teuer werden für Amazon

 

Weiter kommentierte Amazon das Ganze bisher nicht, was in laufenden Verfahren nicht ungewöhnlich ist. Es braucht aber nicht viel Fantasie, um sich die Risiken für das Unternehmen auszumalen. Selbst wenn die Kläger nur teilweise Erfolg haben sollten, könnten sich mögliche Schadenersatzforderungen aufgrund der schieren Menge an Klägern sehr leicht in den Milliardenbereich begeben.

Im Einzelfall werden oftmals nur überschaubare Summen beanstandet, doch ist das Ganze das perfekte Beispiel dafür, dass Kleinvieh eben auch Mist macht. Noch ist aber nichts entschieden und das Verfahren kann sich noch eine ganze Weile hinziehen. Amazon dürfte nichts unversucht lassen, um sich aus der Angelegenheit irgendwie herauswinden zu können. Wer dabei tatsächlich im recht sein mag und wer nicht, sei dahingestellt.

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Mit Vorwürfen gegen fragwürdige Preisvorgaben steht Amazon indes nicht alleine da. In Europa klagen zahlreiche Hotels gegen den Anbieter Booking, welcher früher voraussetzte, dass Zimmer auf der eigenen Plattform stets und immer zum günstigsten Preis angeboten werden müssen. Nicht einmal auf der eigenen Webseite von Hotels waren Abweichungen davon erlaubt, obschon dann keine Gebühren für Booking anfielen. Im Vergleich dazu hat Amazon vielleicht noch den Vorteil, in den USA potenziell vor Gericht zu stehen. Denn dort sind Regularien in solchen Fällen zumeist etwas laxer.

 

Nur keine Panik

 

Klagen gehören bei Amazon mehr oder weniger zum Alltag und das Unternehmen dürfte damit sehr routiniert umgehen. Dennoch handelt es sich aufgrund des Umfangs um eine besondere Sammelklage, welche den Internet-Giganten durchaus ins Schwitzen bringen könnte. Momentan gibt es für Panik allerdings noch keinen Grund und die Anleger zeigten sich am gestrigen Dienstag auch relativ entspannt. Zwar gab die Amazon-Aktie um 1,6 Prozent nach. Das ließ sich aber vordergründig auf eine allgemein maue Marktstimmung zurückführen.

Unverändert stehen bei der Amazon-Aktie Cloud und KI im Vordergrund, während der Online-Handel an der Börse mehr oder minder zum Nebenschauplatz mutiert. Anleger behalten die Angelegenheit im Auge, doch grundsätzlich wird das Wachstumspotenzial von Amazon dadurch nicht weiter eingeschränkt und selbst im ungünstigsten Fall wird man mit dem Ausgang des Verfahrens zurechtkommen können. Zweifellos dürfte es am Ende des Tages auch die schiere Größe von Amazon sein, welche bei einigen Klagenden Begehrlichkeiten weckt. Schutzlos ausgeliefert ist der Konzern dem beileibe nicht.

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03.09.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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