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Tesla und die gesetzwidrigen Supercharger, BYD kommt mit drei Modellen nach Europa

BYD überzeugt Investoren mit rein elektrischen Expansionsplänen

NTG24 - Tesla und die gesetzwidrigen Supercharger, BYD kommt mit drei Modellen nach Europa

 

BYD expandiert und bringt insgesamt drei Modelle nach Europa. Teslas Supercharger sind gesetzeswidrig. Was nun?

Nach dem erfolgreichen Verkaufsstart des rein elektrischen SUVs Tang EV in Norwegen im September des letzten Jahres expandiert BYD (CNE100000296) nun weiter. Insgesamt ist der Markteintritt in einer Reihe von europäischen Ländern geplant. Außerdem sollen in den jeweiligen Ländern nun insgesamt drei Modelle verfügbar sein. Alle rein elektrisch.

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Werbebanner EMH PM TradeNeben den bereits in Norwegen angebotenen SUV Tang EV soll die E-Limousine Han EV sowie der Kompakt-SUV Atto 3 vertrieben werden. Dabei ist der Atto 3 das Einzige der drei Modelle, die auf der BYD-eigenen Elektroauto-Plattform basiert. Die anderen beiden Modelle basieren auf sogenannten Multi-Energy-Plattformen und werden in China auch als Plug-in-Hybrid angeboten. Kernkomponenten bei den drei Modellen ist die BYD-eigene Blade-Batterie.

In Norwegen hat BYD bereits rund 2.200 Exemplare des Tang EV abgesetzt. Dabei kostete einer umgerechnet 50.000 Euro und symbolisiert BYDs Anspruch zwar massentauglich zu sein und dennoch den Premium-Anspruch zu erfüllen.

Die Aktie von BYD korrigiert nach der jüngsten Kursralley bis auf 41,50 € zuletzt wieder deutlich. Innerhalb von 2 Wochen ging der Kurs wieder auf unter 34 € bergab. Trotz des kleinen Rücksetzers hat die Aktie von BYD eine unglaubliche Erfolgsstory vorzuweisen. Noch Mitte 2020 notierte die Aktie bei unter 7 € pro Titel. Aufgrund der strategischen Platzierung am Markt und der ambitionierten Expansionspolitik gerät die Aktie auch zunehmender in den Fokus von europäischen Investoren.

 

Tesla-Supercharger in Deutschland sind gesetzwidrig

 

Trotz der operativen Stärke und des enormen Wachstums des Branchenprimus Tesla (US88160R1014) existieren immer wieder Probleme und rechtliche Auseinandersetzungen. So mehren sich nun die Gerüchte, das die Tesla-Supercharger gegen das deutsche Recht verstoßen.

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Die 1.800 Ladesäulen verstoßen konkret gegen die Bestimmungen des Eichrechts. Demzufolge fehlt ein geeichter Zähler in den Superchargern von Tesla. Damit verstoßen die Ladesäulen gegen die rechtlichen und komplexen Bestimmungen. Da Tesla zu Beginn die Ladesäulen für Kunden noch kostenlos zur Verfügung stellte, griff in diesem Fall das Recht nicht, dies ist allerdings nun Geschichte.

Allerdings hielten die zuständigen Landesregierungen bislang die Füße still. Der Betrieb wird weder behindert noch sanktioniert. Die Gefahr vor einem gesellschaftlichen und politischen Aufschrei ist zu präsent. Doch in Zukunft müssen die Ladesäulen nachgerüstet werden und dies dürfte wohl ein teures Unterfangen werden.

 

24.08.2022 - Felix Eisenhauer

Unterschrift - Felix Eisenhauer

 

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