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Steuererklärung für Studenten und Azubis – lohnt sich das?

Werbungskosten vs. Sonderausgaben – Der kleine aber feine Unterschied

NTG24 - Steuererklärung für Studenten und Azubis – lohnt sich das?

 

Eure Kosten für Studium oder Ausbildung steuerlich absetzen?

Geht das überhaupt und wenn ja wie?

 

Werbungskosten vs. Sonderausgaben

 

Wie und wann eure Kosten für Studium oder Ausbildung steuerlich geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob es sich um Sonderausgaben oder um Werbungskosten handelt.

 

Erster Schritt: Erst- vs. Zweitausbildung

 

Grundsätzlich ist es so, dass Kosten für eine Erstausbildung (beziehungsweise ein Erststudium) Sonderausgaben sind.

Kosten für nach Abschluss der Erstausbildung folgende Ausbildungen - also Zweitausbildungen - sind in der Regel Werbungskosten.

Damit besser verständlich ist, was als Erstausbildung und was als Zweitausbildung gilt ein kleines Beispiel:

Nach eurem Abitur entscheidet ihr euch ohne Umwege für ein klassisches Vollzeit-Bachelorstudium - Klassische Erstausbildung.

Nach dem Abschluss des Bachelors nehmt ihr noch ein Master-Studium auf.

Da ihr mit dem Bachelor schon ein abgeschlossenes Studium habt, ist das Master-Studium dann eine Zweitausbildung.

Es gibt auch sogenannte konsekutive Master-Studiengänge, die aufgrund der festen Verbindung mit dem Erststudium als Teil der Erstausbildung angesehen werden können.

Aber nicht jede Erstausbildung ist auch eine Erstausbildung im steuerlichen Sinne.

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Sie muss folgende Kriterien erfüllen:

1. Geordneter Ablauf

Gibt es eine Art Struktur oder Programm, welches durch einen Bildungsträger vorgegeben wird, ist das schon mal ein gutes Zeichen.

2. 12 Monate Mindestdauer

3. Vollzeit

Vollzeit bedeutet in diesem Fall mindestens 20 Stunden je Woche.

4. Abschlussprüfung

Es gibt auch Ausbildungen, die ohne Abschlussprüfung anerkannt werden können, wenn der offizielle Ausbildungsplan keine Abschlussprüfung vorsieht.

 

Was wenn ich eine Berufsausbildung mache und schon arbeite?

 

Die "klassische Lehre" ist ein bisschen anders.

Da ihr ja parallel zur Berufsschule schon in einem Betrieb arbeitet, handelt es sich hier um eine "Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses" deren Kosten immer Werbungskosten sind.

 

Video -

 

Warum ist das überhaupt wichtig?

 

Die Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil Sonderausgaben und Werbungskosten unterschiedlich funktionieren.

Die Kosten, die für die eigene Erstausbildung anfallen, können bis maximal 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind dagegen nicht gedeckelt.

Viel wichtiger ist aber, wann die Kosten dann berücksichtigt werden.

Sonderausgaben können immer nur im entsprechenden Jahr abgezogen werden, in dem sie angefallen sind.

Bei Werbungskosten ist es aber möglich die Kosten als Verluste vorzutragen.

Hierzu ein Beispiel:

Ihr absolviert einen Vollzeit-Bachelor-Studiengang, macht also eure Erstausbildung.

Ihr geht nicht arbeiten und habt somit keine Einkünfte.

Nächstes Jahr seid ihr mit dem Studium fertig und fangt an angestellt zu arbeiten.

Die Kosten für euer Studium im letzten Kalenderjahr betrugen 5.000 €.

Die 5.000 € könnt ihr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Ihr hattet ja aber Einkünfte, also auch ein zu versteuerndes Einkommen von 0 €.

Die Sonderausgaben ändern nichts an eurer Steuerlast von sowieso schon 0 € und die 5.000 € sind verpufft.

Wir stellen uns das gleiche Szenario vor, aber diesmal seid ihr im Master-Studium, eurer Zweitausbildung.

Die 5.000 € könnt ihr jetzt als Werbungskosen erklären.

Die Werbungskosten ändern zwar für das letzte Jahr auch nichts an eurer Steuerlast von sowieso schon 0 €, aber werden als Verlust festgestellt und vorgetragen.

Wenn ihr dann anfangt zu arbeiten, werden diese Verlustvorträge von den Einkünften aus eurer nichtselbständigen Arbeit abgezogen.

Damit habt ihr eine niedrigere Steuerlast im Jahr, in dem ihr anfangt zu arbeiten.

Das nennt man übrigens "vorweggenommene Werbungskosten".

Sie werden ganz normal in der Anlage N eingetragen, auch wenn ihr noch keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Einnahmen hattet.

Natürlich geht das auch, wenn ihr gearbeitet habt, aber die Kosten höher als eure Einnahmen waren.

Ihr bekommt dann neben dem normalen Bescheid auch noch einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid, der die Verluste feststellt.

 

Was kann ich denn als Kosten ansetzen?

 

Natürlich gelten erstmal alle Sachen, die ihr für eure Arbeit als Werbungskosten ansetzen könnt, auch hier.

Wichtige Info ist aber, dass eure erste Tätigkeitsstätte, wenn ihr Vollzeit studiert, in der Regel die Uni ist.

Natürlich gibt es aber noch ein paar extra Kosten, die ihr im Job so später nicht habt, wie zu Beispiel die Studiengebühren.

Kosten wie Verpflegungsmehraufwendungen oder Fahrtkosten für Lerngruppen kann man auch ansetzen, wobei hier eine wirklich genaue Dokumentation als Nachweis wichtig ist – am besten sollte das eine Anwesenheitsliste sein, die zeigt wann, wo und mit wem Treffen zu welchem Thema stattgefunden haben.

Diese Liste solltet ihr auch alle unterschreiben.

Auch das Binden eurer Abschlussarbeit ist steuerlich zu berücksichtigen.

 

27.05.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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