als .pdf Datei herunterladen

ELStAM 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber

Regelungen zu ELStAM im Fokus

NTG24 - ELStAM 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber

 

Das BMF hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 (IV C 5 - S 2363/19/10007 :004) das ELStAM-Verfahren grundlegend überarbeitet. Es ersetzt das ELStAM-Schreiben aus 2018 sowie das Schreiben zur Einbeziehung beschränkt Steuerpflichtiger aus 2019. Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2025.

Zentrale Änderungen im Überblick

 

Arbeitgeberanmeldung und ELStAM-Abruf

Anmeldung des Arbeitgebers bei Mein ELSTER erforderlich.

Angaben für den ELStAM-Abruf:

- Steuer-ID des Arbeitnehmers

- Geburtsdatum

- Beschäftigungsbeginn

- Referenzdatum („gültig ab“)

- Angabe, ob Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis

Hinweis: Wird die Angabe zum Haupt-/Nebenverhältnis nicht gemacht, muss Klasse VI angewendet werden.

Arbeitgeberwechsel und ELStAM-Verfahren

- Abmeldung durch den bisherigen Arbeitgeber ist verpflichtend.

- Anmeldung des neuen Arbeitgebers führt zur automatischen Bereitstellung der neuen ELStAM.

- Bei Kollisionen greift die Sechs-Wochen-Frist: falsche Hauptarbeitgeber-Anmeldung kann durch rückwirkende Korrektur aufgehoben werden.

Fehlende oder fehlerhafte ELStAM

- Bei fehlenden ELStAM: Anwendung der Steuerklasse VI.

- Bei technischen Störungen: Nutzung voraussichtlicher ELStAM bis zu drei Monate zulässig.

- Fehlerhafte Merkmale (z. B. falsche Steuerklasse durch fehlende Ehegattenverknüpfung): Drei-Monats-Kulanzregelung bei schriftlicher Versicherung durch den Arbeitnehmer.

Neu: Die Kulanzregelung bei Fehlern früherer Arbeitgeber entfällt. Korrekturen müssen durch reguläre An- und Abmeldungen erfolgen.

Anzeige:

Werbebanner AudipyHaftungsrisiken für Arbeitgeber

Das BMF weist ausdrücklich auf folgende Haftungsrisiken hin:

1. Nicht-Anmeldung beim ELStAM-Verfahren (Rn. 130)

2. Lohnsteuerabzug ohne elektronische Merkmale (Rn. 131)

3. Verwendung voraussichtlicher ELStAM ohne rechtliche Voraussetzungen (Rn. 132)

4. Fehlende Steuer-ID bei unbeschränkt Steuerpflichtigen (Rn. 133)

In diesen Fällen haftet der Arbeitgeber grundsätzlich für die Differenz zur Steuerklasse VI inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Neue ELStAM zur Pflegeversicherung: Kinderzahl ab 2025

- Die Anzahl der Kinder beeinflusst seit 2023 die Beitragshöhe in der Pflegeversicherung.

- Diese Information wird ab 2025 über ELStAM bereitgestellt.

- Datengrundlage: BZSt (Zentraldatenbank), gespeist durch Meldebehörden und Finanzämter.

- Teilnahme am System „DaBPV“ (digitales Verfahren zur Beitragsdifferenzierung) ist für alle beitragsabführenden Stellen verpflichtend.

- Auch nachträgliche Änderungen bei der Elterneigenschaft oder Kinderzahl werden automatisch übermittelt.

ELStAM ab 2026: Daten zur privaten Krankenversicherung

Ab 2026 werden zwei neue elektronische Merkmale zur privaten Krankenversicherung eingeführt:

1. Höhe der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse (§ 3 Nr. 62 EStG)

2. Höhe der anrechenbaren PKV-Beiträge für die Vorsorgepauschale

- Ermittlung erfolgt im Zusammenspiel zwischen PKV-Unternehmen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern.

- Übermittlung erfolgt im Dezember für das Folgejahr.

- Übergangsregelung 2026/2027 erlaubt in Ausnahmefällen noch Ersatzbescheinigungen.

- Anwendungshinweise im BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025 (IV C 5 - S 2363/00047/004/136)

 

24.11.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen




Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)