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DIVA in der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung wird digital – zumindest ein bisschen

NTG24 - DIVA in der Finanzverwaltung

 

DIVA in der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung wird digital – zumindest ein bisschen

Im Rahmen der Digitalisierung haben die Nutzer von „Mein ELSTER“ bzw. kommerziellen Steuererklärungsprogrammen erstmals die Möglichkeit, bei Erstellung der elektronischen Steuererklärung die Bekanntgabe der Einkommensteuer als elektronischen Bescheid zu beantragen.

Der „Digitale Verwaltungsakt“ (kurz DIVA) wird hierbei per Mail inkl. PDF Datei abrufbar sein und ersetzt den Ausdruck auf Papier.

 

Voraussetzungen:

 

Die Steuererklärung muss bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt worden sein und die Bekanntgabe in digitaler Form muss vom Nutzer beantragt werden.

DIVA wird zunächst ausschließlich für die Einkommensteuererstbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2019 angeboten. Zusätzlich werden alle im Rahmen der Einkommensteuererstbescheide mit erzeugten Bescheide (Vorauszahlungen sowie Verlustfeststellungen) ebenfalls digital bekannt gegeben. Für Änderungen und Berichtigungen erfolgt die Bekanntgabe weiterhin auf Papier.

Die elektronische Bekanntgabe erfolgt mit der Absendung der E-Mail durch ELSTER. Das Datum der Mail entspricht dem Datum des Bescheides. Eine digitale Bekanntgabe ist in Sterbefällen jedoch ausgeschlossen, da hier eine postalische Bekanntgabe an den Gesamtrechtsnachfolger erfolgt.

 

Besonderheit: Zusammenveranlagung von Eheleuten / Lebenspartnern

 

Bei einer Steuererklärung von Eheleuten / Lebenspartnern gilt folgendes zu beachten: Wenn kein Empfangsbevollmächtigter über die Erklärung mitgegeben wird erfolgt die Bekanntgabe bei einer Zusammenveranlagung an den Inhaber des ELSTER-Zertifikats mit Wirkung für und gegen die beiden Eheleute / Lebenspartner.

 

 

Fazit:

 

Bisher war es schon möglich, über eine Mail frühzeitig informiert zu werden, daher ist lediglich die reine Bekanntgabe (ohne Papierausfertigung) neu.

Es handelt sich lt. Verwaltungsanweisungen um ein Pilotprojekt (Beginn 04.08.2020) der Finanzverwaltung. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit sich eine reine digitale Bekanntgabe durchsetzen wird.

 

09.10.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

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