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Elterngeld und Elternzeit

Was ihr unbedingt beachten solltet, wenn ihr Nachwuchs plant

NTG24 - Elterngeld und Elternzeit

 

Eltern werden ist schon aufregend genug und bringt tausende Fragen mit sich. Wir wollen euch heute zumindest in Sachen Elterngeld helfen, damit zumindest eine Sache vielleicht ein bisschen weniger verwirrend ist.

Elterngeld zählt zu den Entgeltersatzleistungen und soll euch die Möglichkeit geben euch nach der Geburt zumindest für eine gewisse Zeit in Ruhe um euren Nachwuchs zu kümmern.

 

Wer bekommt überhaupt Elterngeld?

 

Die Voraussetzungen sind zur Abwechslung mal nicht so schwierig zu erfüllen: Logischerweise solltet ihr ein Kind bekommen haben. Dieses Kind muss gemeinsam mit euch in eurem Haushalt leben, ihr müsst es selbst betreuen und erziehen, euer Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden und ihr dürft keiner (vollen) Erwerbstätigkeit nachgehen. Es gibt auch besondere Regelungen falls ihr im Ausland lebt, aber das hier zu erklären holt etwas zu weit aus.

Dadurch haben auch sehr viele Gruppen erstmal einen Anspruch auf Elterngeld, nämlich Selbständige, Angestellte, Beamte, Azubis und auch Studenten. Der Aspekt mit der Erwerbstätigkeit ist dabei aber sehr wichtig. Konkret bedeutet keine (volle) Erwerbstätigkeit, dass ihr maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten dürft, denn sonst würde sich das mit der Kinderbetreuung etwas schwierig gestalten. Ab September 2021 dürft ihr maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Verdient ihr jedoch als Ehepaar zusammen über 500.000 €, habt ihr keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Ab September 2021 dürfen es nur noch maximal 300.000 € sein.

 

Was sind Elterngeldprogramme?

 

Elterngeldprogramme funktionieren unterschiedlich und sind dafür geschaffen worden, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Eltern abbilden zu können. Es gibt hier zum Glück aber nur zwei, die schauen wir uns jetzt mal an:

 

Basiselterngeld

 

Hierbei handelt es sich um die klassische Variante, bei der nur ein Elternteil nicht mehr arbeiten geht und sich komplett um die Kinderbetreuung kümmert. Hier bekommt ihr 12 Monate lang volles Elterngeld. Nimmt aber der andere auch noch etwas Elternzeit erhöht sich der Zeitraum sogar auf bis zu 14 Monate. Alleinerziehenden stehen immer diese 14 Monate zu. Das klingt recht simpel, ist dafür aber nicht besonders flexibel. Ein bisschen herumbasteln wird hier also schwierig - die12 beziehungsweise 14 Monaten starten auch noch direkt nach der Geburt, also ist da alles wirklich relativ festgelegt.

Hier wird außerdem das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet, da es noch 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld gibt, der Zeitraum für das Elterngeld ja aber schon läuft, daher fallen quasi 2 Monate Elterngeld wieder weg.

 

Video -

 

Elterngeld Plus

 

Dieses Programm ist bedeutend flexibler und besonders für Eltern gedacht, die nach der Geburt möglichst schnell wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Der Anspruchszeitraum beträgt hier statt 12 Monaten 24 Monate. Auch hier verlängert sich der Zeitraum, wenn nicht nur ein Elternteil Elternzeit nimmt und zwar um 4 Monate auf 28 Monate. Diese 4 Monate können aber nicht gesplittet werden, also müsst ihr beide 4 Monate am Stück in Teilzeit arbeiten.

Frage ist jetzt natürlich noch, was Teilzeit in diesem Zusammenhang bedeutet: Ihr müsst mindestens 25 Stunden pro Woche arbeiten, dürft aber auf maximal 30 Stunden pro Woche kommen. Ab September 2021 müsst ihr euch dann zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche einpendeln.

Es gibt auch noch die Möglichkeit die Elterngeldprogramme zu kombinieren. Das ist aber ziemlich kompliziert und würde hier auch zu weit führen. Aber so viel sei gesagt: Es gibt im Internet Rechner, die euch alles ausrechnen können.

 

Höhe des Elterngelds?

 

Da können wir euch leider wie jeder andere auch keine fixe Zahl sagen, denn das hängt von euren bisherigen Einkünften ab. Klar sind die sogenannten monatlichen Sockelbeträge von 300 € beim Basiselterngeld und 150 € beim Elterngeld Plus sowie die Höchstbeträge von 1.800 € beim Basiselterngeld und 900 € beim Elterngeld Plus pro Monat.

Ihr habt es bestimmt schon gemerkt: Alle Beträge in Sache Basiselterngeld sind immer doppelt so hoch wie beim Elterngeld Plus, was damit zusammenhängt, dass das Elterngeld hier einfach nicht über einen so langen Zeitraum gestreckt werden muss.

Habt ihr nicht nur ein Kind, sondern gleich mehrere auf ein mal bekommen, müsst ihr selbstverständlich nicht mit den gleichen Beträgen hinkommen, denn bei Mehrlingsgeburten gibt es je Kind monatlich 300 € mehr Basiselterngeld und 150 € mehr Elterngeld Plus. Wartet schon ein unter 3 jähriges Geschwisterchen auf seine kleine Schwester oder seinen kleinen Bruder, dann erhaltet ihr 10 % des Elterngelds, mindestens 75 € als Geschwister Bonus.

Jetzt aber rüber zu euren Einkünften und der Berechnung des Elterngelds. Bemessungsgrundlage, also der Wert, mit dem man rechnet, ist das Netto-Erwerbseinkommen, oder auch Elterngeldnetto, vor der Geburt. Bei bis zu 1.000 € Elterngeldnetto erhaltet ihr durch den Zuschlag für Geringverdiener zwischen 67 % und 100 % dessen als Elterngeld. Bei einem Elterngeldnetto zwischen 1.000 und 1.200 € kriegt ihr 67 % und sobald ihr über 1.200 € hattet, erhaltet ihr noch 65 %. Die Kappungsgrenze liegt bei 2.770 €, bedeutet ab diesem Wert für das Elterngeldnetto erhaltet ihr den Höchstsatz von 1.800 € Elterngeld.

Denkt dran: Die Zahlen beziehen sich aufs Basiselterngeld, beim Elterngeld Plus geht immer nur die Hälfte.

Übrigens ist euer Elterngeldnetto nichts, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht und muss anders berechnet werden:

Bruttoeinkommen pro Monat - pauschale Sozialversicherungsbeiträge - pauschale Steuern

Falls ihr angestellt seid, werden euch auch noch 1/12 des Werbungskostenpauschbetrags, also 1.000 € / 12 = 83,33 € abgezogen.

Seid ihr Angestellter, wird euer durchschnittliches Elterngeldnetto der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld genutzt. Seid ihr selbständig, ist es das Elterngeldnetto, was sich aus eurem Gewinn beziehungsweise Überschuss des letzten Kalenderjahres vor der Geburt ergibt.

 

Wie wird das Elterngeld versteuert?

 

Wie auch die anderen Entgeltersatzleistungen ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt dafür aber - genau wie die anderen - dem Progressionsvorbehalt, bedeutet es erhöht euren persönlichen Steuersatz.

 

Wie ist das mit der Krankenversicherung?

 

Falls ihr gesetzlich versichert seid, braucht ihr euch in der Regel keine Gedanken machen und nichts selbst zahlen. Seid ihr aber privat versichert, dann haben wir leider schlechte Nachrichten für euch - ihr müsst weiter eure Beiträge zahlen.

Als Angestellter werden außerdem nicht nur die Arbeitnehmer- sondern auch die Arbeitgeberbeiträge fällig.

 

22.07.2021 - Franzika Beschorner - fb@ntg24.de & Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de

 

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