
Verlängerung der Fristen für Feststellungserklärungen nach § 18 AStG
BMF-Schreiben vom 18.06.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. Juni 2024 eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 des Außensteuergesetzes (AStG) bekanntgegeben. Diese betrifft das Feststellungsjahr 2022, dessen Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft nach dem 31. Dezember 2021 beginnt. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Zeit geben, ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Hintergrund und Bedeutung der Fristverlängerung
Die Fristverlängerung zielt darauf ab, international tätigen Unternehmen und ihren Steuerberatern mehr Zeit für die Erstellung der umfangreichen und komplexen Feststellungserklärungen zu geben. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 18 AStG ist essenziell für die korrekte Erfassung der steuerlichen Situation von Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen.
Welche Fristen sind betroffen?
Betroffen sind alle Feststellungserklärungen und Anzeigen, die für das Feststellungsjahr 2022 eingereicht werden müssen, sofern das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft nach dem 31. Dezember 2021 beginnt. Die genauen neuen Fristen und alle weiteren relevanten Details sind im BMF-Schreiben nachzulesen. Dies stellt sicher, dass Unternehmen die notwendige Zeit erhalten, um den Anforderungen des § 18 AStG gerecht zu werden.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Verlängerung der Abgabefristen stellt eine erhebliche Erleichterung für international tätige Unternehmen dar. Die Erstellung der Feststellungserklärungen nach § 18 AStG erfordert oft umfangreiche Daten, die nicht immer sofort verfügbar sind. Durch die Verlängerung erhalten die Unternehmen zusätzliche Zeit, um alle notwendigen Informationen zusammenzutragen und die Erklärungen korrekt und vollständig abzugeben.
Unterstützung durch das BMF
Das BMF bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen für betroffene Unternehmen und ihre Steuerberater. Diese sollten genutzt werden, um sicherzustellen, dass die Feststellungserklärungen fristgerecht und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingereicht werden können.
Fazit
Die Fristverlängerung zur Abgabe der Feststellungserklärungen nach § 18 AStG ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung international tätiger Unternehmen. Sie bietet den notwendigen zeitlichen Spielraum, um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden und trägt somit zur Sicherstellung der korrekten und vollständigen Steuererklärungen bei. Unternehmen sollten die Verlängerung nutzen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig und ordnungsgemäß zu erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
04.08.2025 - Daniel Eilenbrock
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