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Digitalisiertes GmbH-Gründungsverfahren

Neuregelung durch Digitalisierungsrichtlinie

NTG24 - Digitalisiertes GmbH-Gründungsverfahren

 

Die Gründung einer GmbH unterliegt bisher formal strengen Regeln. Zur Gründung einer GmbH müssen die Anteilseigner persönlich beim Notar vorstellig sein. Durch die Digitalisierungsrichtline (EU-Richtlinie 2019/1151) wird nun die Online-Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den europäischen Ländern eingeführt.

 

Online-Gründung:

 

Die Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten eine Online-Gründung von Kapitalgesellschaft bis zum 01.08.2022 zu realisieren. Der Bundestag hat am 10.06.2021 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und das Gesetz ist bereits durch den Bundesrat gegangen. Ab dem 01.08.2022 können GmbHs und UGs in Deutschland online gegründet werden.

 

Verfahren:

 

Über ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer können zukünftig alle notwendigen Beurkundungen des Notars erfolgen. Die Beglaubigung eines Notars ist weiterhin zwingend erforderlich. Es gibt keine freie Wahl des Notars, sondern dieser muss sich im Amtsbereich des Gesellschaftssitz oder des Wohnsitzes eines Gesellschafters befinden. Die Identifikation der Gesellschafter erfolgt seitens des Notars über die Auslesung elektronischer Identifikationsmittel (e-ID Funktion des Personalausweises bei deutschen Staatsbürgern) und Abgleich des Lichtbildes mit dem Videobild der Gesellschafter. Die Unterzeichnung erfolgt über eine qualifizierte elektronische Signatur.

 

Keine Digitalisierung:

 

Anzeige:

Werbebanner ISIN-WatchlistDie Online-Gründung von Gesellschaften ist bisher auf GmbHs und UGs beschränkt, sodass andere Formen der Kapitalgesellschaften z.B. die Aktiengesellschaft nicht in den Genuss des digitalisierten Gründungsverfahren kommen. Zudem ist nur Beurkundung der Gründung der jeweiligen Rechtsformen im Onlineverfahren möglich, sowie die Beurkundung von Beschlüssen, die im engen Zusammenhang mit der Gründung stehen. Die Sachgründung einer GmbH ist im Online-Verfahren nicht möglich.

Alle außerhalb des Gründungsverfahrens zu beurkundenden Beschlüssen wie z.B. Kapitalerhöhungen oder sonstigen Satzungsänderungen sind gesetzlich nicht für ein digitalisiertes Verfahren vorgesehen und müssen weiterhin persönlich beim Notar beurkundet werden.

 

06.08.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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