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Vorsteuerabzug bei Gründung einer GmbH durch Sacheinlage

Niedersächsisches FG vom 03.04.2025

NTG24 - Vorsteuerabzug bei Gründung einer GmbH durch Sacheinlage

 

Bei der Gründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Gesellschafters stellt sich oft die Frage, wer den Vorsteuerabzug beanspruchen kann, wenn die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Rechnung auf den Gründer lautet.

Ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Revision beim BFH anhängig) stärkt hier den Neutralitätsgrundsatz der Mehrwertsteuer.

Der Fall:

Ein nichtunternehmerisch tätiger Gesellschafter erwarb im Mai 2024 einen Pkw, der als Sacheinlage in seine im April gegründete GmbH eingebracht wurde. Die Rechnung lautete auf ihn persönlich. Das Finanzamt verweigerte der GmbH den Vorsteuerabzug – die Anschaffung sei privat erfolgt.

Das Urteil:

Das FG ließ den Vorsteuerabzug der GmbH zu. Entscheidend sei die wirtschaftliche Zuordnung des Pkw zur unternehmerischen Tätigkeit der (bereits bestehenden) Vorgesellschaft. Der Pkw diente eindeutig der künftigen betrieblichen Nutzung, also einem Investitionsumsatz.

 

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Werbebanner Audipy Die falsche Rechnungsadressierung sei nur ein formaler Mangel, der den Vorsteuerabzug nicht ausschließe, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht berief sich auf die EuGH-Rechtsprechung, wonach das Neutralitätsprinzip gebietet, Investitionsumsätze der Gründungsphase nicht von der Vorsteuer auszuschließen.

Bedeutung für die Praxis:

- Bereits die Vorgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt, wenn der Leistungsbezug eindeutig der späteren GmbH dient.

- Eine Rechnung auf den Gründer ist unschädlich, sofern die tatsächliche Verwendung im Unternehmensinteresse liegt.

- Das Urteil stärkt Gründer und Berater, die Investitionen schon in der Vorgründungsphase tätigen.

FG Niedersachsen, 03.04.2025 - 5 K 111/24 - Vorsteuerabzug für den Erwerb eines im Rahmen der Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH eingelegten Kraftfahrzeugs aufgrund des Neutralitätsgrundsatzes | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

 

15.012.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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