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Jährliche Anpassung vom Grundfreibetrag und Co. in 2024

Alljährliche Anpassung im Überblick

NTG24 - Jährliche Anpassung vom Grundfreibetrag und Co. in 2024

 

Zum 1. Januar 2024 steigt der Grundfreibetrag in Deutschland von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 23.208 Euro. Diese Anhebung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass erst ab einem höheren Einkommen Steuern gezahlt werden müssen, was besonders Geringverdiener entlastet​​.

 

Steuersatz-Struktur

 

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Werbebanner Semitax 2 Die untere Progressionszone, in der der Steuersatz von 14 % auf 23,97 % ansteigt, beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 11.605 Euro bis 17.005 Euro. Die obere Progressionszone mit Steuersätzen zwischen 23,97 % und 42 % gilt für Einkommen zwischen 17.006 Euro und 66.760 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 % wird ab einem Einkommen von 66.761 Euro erhoben, und ab 277.826 Euro greift die sogenannte "Reichensteuer" mit einem Steuersatz von 45 %.

 

Solidaritätszuschlag

 

Ab 2024 erhöht sich die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag. Einzelveranlagte sind bis zu einer Einkommensteuer von 18.130 Euro (vorher 17.543 Euro) und zusammenveranlagte Ehepaare bis zu einer Einkommensteuer von 36.260 Euro (vorher 35.086 Euro) vom Solidaritätszuschlag befreit.

 

Sonderausgabenabzug

 

Für Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und anderen Versorgungseinrichtungen steigt der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf etwa 27.565 Euro. Diese Anhebung entspricht 24,7 % der Beitragsbemessungsgrenze West, die für 2024 auf 111.600 Euro festgesetzt ist​​.

 

Erhöhung des Kinderfreibetrags

 

Der Kinderfreibetrag steigt 2024 von 3.012 Euro auf 3.192 Euro pro Kind. Der zusätzliche Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.464 Euro​​.

Diese Änderungen im Steuertarif und den Freibeträgen zielen darauf ab, die Steuerlast von Bürgern mit niedrigeren und mittleren Einkommen zu verringern und Familien finanziell zu unterstützen.

 

20.12.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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