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Haushaltsnahe Dienstleistungen im steuerlichen Fokus

Alltagscheck

NTG24 - Haushaltsnahe Dienstleistungen im steuerlichen Fokus

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten, die gewöhnlich in einem privaten Haushalt ausgeübt werden und für die ein Dienstleister beauftragt wird. Dies kann von Reinigungsdiensten über Gartenpflege bis hin zu Betreuungsleistungen reichen.

Der Staat fördert die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch eine direkte Steuerermäßigung. Sie können 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von Ihrer Steuerschuld abziehen. Für Handwerkerleistungen gilt ebenfalls eine Ermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr.

 

Welche Dienstleistungen sind absetzbar?

 

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem:

- Reinigungsdienste: Reinigung der Wohnung, Fensterputzen, Teppichreinigung.

- Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Gartenarbeit.

- Kinderbetreuung: Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern, allerdings nur in bestimmten Fällen und oft steuerlich weniger attraktiv als andere Abzugsarten.

- Pflegedienstleistungen: Pflege von Angehörigen im Haushalt.

- Handwerkerleistungen: Malerarbeiten, Renovierung, Austausch von Fenstern und Türen, Installation von Sanitäranlagen, Reparaturen.

 

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

 

Um die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Keine Barzahlung: Die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen nicht bar bezahlt werden. Akzeptiert werden Überweisungen, Kreditkartenzahlungen und andere unbare Zahlungsmethoden. Es ist wichtig, die entsprechenden Zahlungsbelege zusammen mit der Rechnung aufzubewahren.

2. Eigener Haushalt: Die Dienstleistungen müssen im eigenen Haushalt oder im Haushalt eines nahen Angehörigen erbracht werden. Rechnungen sollten detailliert die erbrachten Leistungen und den Ort der Ausführung ausweisen.

3. Angabe in der Steuererklärung: Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen werden in der Steuererklärung im Abschnitt "Haushaltsnahe Aufwendungen" angegeben. Es ist ratsam, alle relevanten Belege beizufügen, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gerüstet zu sein.

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1. Rechnungen prüfen: Achten Sie darauf, dass die Rechnungen korrekt und detailliert sind, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden.

2. Zahlungen aufteilen: Um die Höchstbeträge optimal zu nutzen, können Sie Zahlungen über den Jahreswechsel hinweg aufteilen. So können Sie etwa Arbeiten im Dezember durchführen lassen, aber erst im Januar bezahlen.

3. Kostenverteilung bei Ehepartnern: Lebt man mit einem Ehepartner zusammen und gibt eine gemeinsame Steuererklärung ab, kann man die Steuerermäßigung hälftig aufteilen oder eine andere prozentuale Verteilung wählen.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Mieter können von der Steuerermäßigung profitieren, indem sie ihre Nebenkostenabrechnung auf haushaltsnahe Dienstleistungen überprüfen. Eine Bescheinigung der Hausverwaltung kann hier hilfreich sein.

 

Fazit

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und gleichzeitig von professionellen Dienstleistungen im Haushalt zu profitieren. Durch sorgfältige Planung und Einhaltung der steuerlichen Anforderungen können Sie erhebliche Beträge sparen.

 

01.08.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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