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Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

Hinweise zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

NTG24 - Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

 

Das Bundeszentralamt für Steuern hat Hinweise zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.

 

Steuerliche Identifikationsnummer:

 

Jeder Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, wird eine steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Identifikationsnummer (IdNr) ist rein für steuerpflichtige Belange und sagt nicht über den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus. Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Geflüchtete und Asylsuchende, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, unterliegen somit der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn die Geflüchteten zunächst z.B. in Erstaufnahmeeinrichtungen, Turnhallen oder Wohncontainern untergebracht sind.

 

Erstvergabe:

 

Anzeige:

Werbebanner SemitaxDie Vergabe der Identifikationsnummer wird automatisch durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes angestoßen. Die Daten der Meldebehörde werden an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet. Das Bundeszentralamt für Steuern weist daraufhin, dass bei der melderechtlichen Erfassung der Person möglichst vollständige und genaue Angaben gemacht werden (z.B. alle (Vor)Namen angeben; bei Unterbringung in Sammelunterkünften ggf. Zusätze z.B. Haus 3 / Flur 8 / Turnhalle etc.). Die präzisen Angaben sind notwendig, damit das Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamt mit der Identifikationsnummer der betroffenen Person zugestellt werden kann. Der Versand an eine andere Adresse erfolgt grundsätzlich nicht. Zwischen der Datenübermittlung der Meldebehörde an den

BZSt und dem tatsächlichen Versand des Mitteilungsschreibens können mehrere Tage liegen. Sofern eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist, bedarf es keiner zusätzlichen Erfassung bei der Meldebehörde.

 

ELStAM/Kindergeld:

 

Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber für den Abruf der ELStAM die IdNr. und das Geburtsdatum seines zukünftigen Arbeitnehmers. Sollte die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht vorliegen, kann der Arbeitgeber für den Zeitraum von bis zu drei Monaten voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen verwenden. Zur Beantragung von Kindergeld wird die steuerliche Identifikationsnummer des Berechtigten und des Kindes benötigt.

 

Hinweise des BZSt:

 

Die Hinweise des Bundeszentralamt für Steuern sind auf der Internetseite des BZSt in deutscher und ukrainischer Sprache abrufbar.

 

09.05.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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