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Im Schatten der Kassenbonpflicht

Realität im digitalen Neandertal Deutschland – ein Kommentar

NTG24 - Im Schatten der Kassenbonpflicht

 

Was gab es nicht für einen Aufschrei einiger Unternehmen als Ende Dezember 2019 / Anfang Januar 2020 aus scheinbar heiterem Himmel (Anmerkung: Gesetz aus 2016) durch die Kassenbonpflicht bargeldintensive Branchen wie von einem Blitz getroffen wurden. Nicht zuletzt entdeckten einige Unternehmen ihr Umweltbewusstsein wieder und sammelten ebenso pflichtbewusst wie eifrig Bon für Bon. In dieser hitzig geführten Debatte um Sinn und Unsinn dieser Gesetzesreform gingen jedoch die sachlichen Argumente und noch schlimmer die sich anbietenden Lösungsansätze völlig unter.

Um die Kassenbonpflicht zu verstehen, bedarf es eines Blickes über den Tellerrand hinaus, da diese letztlich nur ein Baustein eines in sich greifenden durchaus durchdachten Systems ist. Die neue Dreifaltigkeit der Bargeldbranchenprüfung besteht aus der Kassennachschau, der Technisch zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) und der Kassenbonpflicht. Ziel der Bonpflicht ist es, dass Umsätze zwecks Belegerstellung in der Kasse erfasst werden müssen, damit die neue TSE diese Umsätze absichern und die Finanzverwaltung dies über eine Kassennachschau in kürzester Zeit abprüfen kann, ohne das der Geschäftsbetrieb durch eine Kassenauslesung unterbrochen wird und Personalressourcen sinnvoll und effektiv genutzt werden können.

Der Gesetzgeber war sich jedoch durchaus im Klaren darüber, dass mehr Papierbelege auch eine Belastung für die Umwelt sein werden. Um dies entsprechend zu würdigen, wurde die Bonpflicht bewusst technologieoffen gestaltet.

Daher lassen wir mal die Sinnfrage beiseite, denn hier haben sich Steuerexperten schon genüge zu ausgelassen und fachlich fundierte Aufsätze geschrieben, welche fernab von Polemik und Populismus das Thema sachlich beleuchten. Vielmehr soll hier das Augenmerk auf der Digitalisierung liegen.

Neben der Möglichkeit Belege klassisch in Papierform zu erstellen, besteht durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar geregelt auch die Alternative, diese digital zur Verfügung zu stellen. Wie diese digitale Bereitstellung erfolgt, wird nur grob umrissen. Was auf den ersten Blick wie ein Fauxpas des Gesetzgebers oder des BMF aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen jedoch auch als Chance, speziell auf den Betrieb optimierte Lösungen zu schaffen, ohne strengen Regularien folgen zu müssen. Eine nicht zu verachtende Chance für Start-ups sich einen Namen zu machen und ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Und wer sich umschaut, entdeckt auch absolut in sich schlüssige Lösungen in allen Branchen und Bereichen der Unternehmenskultur.

Hier zeigt sich allerdings einmal mehr, dass der deutsche Bürger digital eher zurückhaltend und konservativ agiert. Viele Unternehmen bieten es trotz technischer Gegebenheiten schlicht und einfach nicht an, auch weil die Kundschaft sich hier letztlich als zurückhaltend erweist und daher die ggf. notwendige Investition in die Zukunft gescheut wird.

Klarstellend ist ebenfalls anzumerken, dass keine Mitnahmepflicht für Kassenbons besteht. Auch nicht für digitale Belege! Lediglich eine Übertragungsmöglichkeit auf das Endgerät des Kunden muss bestehen - die digitale Entsprechung zur Möglichkeit einer Mitnahme des ausgedruckten Bons.

Statt mehr ist somit auch weniger Papier möglich. Wer die Umwelt wirklich schonen möchte und nicht nur als Lippenbekenntnis für eigene wirtschaftliche Interessen missbraucht, sollte die Möglichkeit der digitalen Welt nutzen. Die Corona-Pandemie hat Bewegung in den bargeldlosen Zahlungsverkehr gebracht, immer mehr Leute nutzen sogar ihr Handy zur Bezahlung. Wäre das nicht eine Chance, die es zu nutzen gilt? Fairer und gleicher Wettbewerb durch Steuerehrlichkeit und dabei effektiven Umweltschutz betreiben?

Letztlich bedarf es doch nur einer anderen Fragestellung beim Verkauf als bisher. War es bislang die Frage, ob ein Beleg gewünscht ist, sollte die Frage nunmehr lauten:

 

Darf es auch ein digitaler Beleg sein?

 

06.05.2020 - Matthias Eilenbrock - me@ntg24.de

 

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