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Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022

Einblick in den Entwurf des Jahressteuergesetz 2022

NTG24 - Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022

 

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

 

Jahressteuergesetz 2022:

 

Im deutschen Steuerrecht hat sich ein Gesetzgebungsbedarf ergeben. Die Anpassung an nationale und internationale Rechtsprechungen, sowie Änderung aufgrund der Digitalisierung, Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln sind nach dem BMF erforderlich. Einige wesentliche Änderungen werden in diesem Artikel aufgeführt.

 

Einkommensteuer:

 

Anzeige:

Werbebanner Semitax- Erhöhung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG

- Vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben bereits ab 2023

- Erhöhung Sparerpauschbetrag § 20 Abs.9 EStG auf 1.000 €

- Aufhebung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften auf 42 Prozent für das Jahr 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG

- Anhebung Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs.2 EStG auf 1.200 €

- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages § 3 Nr.14a EStG

 

Umsatzsteuer:

 

- Wegfall von § 4 Nr.1b S.2 UStG. Voraussetzung der Steuerbefreiung müssen unabhängig von der Frist des § 18a Abs.10 UStG gelten

- Elektronische Antrag zur Steuervergütung bei Hilfsleistungen, § 4a Abs 1 Satz 2 UStG

- Elektronische Übermittlungsmöglichkeit der Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung, § 18 Abs. 5a UStG

- Neuregelung zum Vorsteuervergütungsverfahren, § 18 Abs.9 S.3 UStG

- Verpflichtung für Zahlungsdienstleister grenzüberschreitende Zahlungen zu melden § 22g UStG

 

Abgabenordnung:

 

- Mitteilung von Daten für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln, § 31a Abs.1 S.2 AO

- Öffentliche Zustellung auf der Internetseite der Finanzverwaltung oder in elektronischem Portal, § 122 Abs. 5 Satz 2 und Satz 4 AO

- Direkter Zahlungsweg für öffentliche Leistungen nach § 139b AO

- Klarstellung des Beginns der Zahlungsverjährung des gesamten Anspruchs im Fall der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung §§ 229,230 AO

 

Referentenentwurf:

 

Weitere Gesetzesänderungen und die Details zu den oben aufgeführten Änderungen sind dem Referentenentwurf des BMF zu entnehmen.

 

05.08.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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