Kurzarbeit während der Corona-Pandemie
Welche Auswirkung hat die Kurzarbeit auf die Renten?
Fast alle Branchen in Deutschland sind von der Corona-Pandemie – auch arbeitsrechtlich – betroffen. Insbesondere Gastronomie und Hotellerie leiden momentan enorm, sodass eine volle Beschäftigung der Arbeitnehmer oft nicht mehr möglich ist. Trotz der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit tragen Arbeitgeber das Betriebsrisiko und sind weiterhin zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Da Mitarbeiter jedoch so nicht mehr wie gewöhnlich benötigt werden, kann Kurzarbeit einen Ausgleich schaffen. Bei der Kurzarbeit wird den Arbeitnehmern nicht krisenbedingt gekündigt, sondern ihre Arbeitszeit wird anteilig oder sogar komplett reduziert. Kurzarbeit kann alle Arbeitnehmer oder nur ein Teil der Belegschaft betreffen. Damit bringt Kurzarbeit zumindest etwas Flexibilität und Sicherheit, wenn etwa eine Krise wie jetzt vorliegt.
Kurzarbeit greift in die jeweiligen Hauptleistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, die Vergütung und die Arbeitsleistung, weshalb Kurzarbeit auch einer arbeitsrechtlichen Grundlage bedarf. Zudem ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, diese einseitig einzuführen.
Auswirkungen auf das Rentensystem
Diese Lösung wurde nun von vielen Menschen in Anspruch genommen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden bis Ende April für etwa zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Fraglich ist jedoch, welche langfristigen Auswirkungen Kurzarbeit haben kann. Insbesondere das Rentensystem gerät dabei in den Fokus.
Auch wenn es viel versucht wird – es ist schwierig genaue Prognosen bezüglich der Renten zu stellen, da das Ausmaß der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt noch gar nicht genau bekannt ist. So stünden erst in einigen Wochen Daten der Bundesagentur für Arbeit zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit zur Verfügung.
Für dieses Jahr gilt zunächst, dass die Folgen der Corona-Pandemie sich noch gar nicht bemerkbar machen können, da sich die Höhe der Rentenanpassung jeweils an der wirtschaftlichen Entwicklung des Vorjahres, also 2019, orientiert. Da laut Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, Dirk von der Heide, diese sehr gut war, fällt auch die Rentenanpassung in diesem Jahr dementsprechend hoch aus.
Damit würden sich die wirtschaftlichen Entwicklungen frühestens bei der Rentenanpassung im kommenden Jahr bemerkbar machen. Wie die Rentenanpassung im nächsten Jahr allerdings tatsächlich aussehen werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös prognostiziert werden. Nach dem Rentenversicherungsbericht wird bisher für das kommende Jahr eine Erhöhung von 2,41 % im Westen und 3,14 % im Osten vorhergesagt.
Davon, dass die Corona-Pandemie mittelbare Auswirkungen auf das Rentensystem hat, ist auszugehen. Jedoch sind Prognosen, die in derartigen Ausnahmesituationen wie jetzt erstellt werden, mit Vorsicht zu betrachten, und es sollten die tatsächlichen Entwicklungen hinsichtlich der Kurzarbeit zunächst abgewartet werden.
15.05.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de
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