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Swisscom-Ausbaupläne von neuem Glasfasernetz-Urteil gebremst

Swisscom mit juristischem Gegenwind

NTG24 - Swisscom-Ausbaupläne von neuem Glasfasernetz-Urteil gebremst

 

Gerade erst vor einigen Wochen glänzten sowohl das Schweizer Festnetz wie auch das Mobilfunknetz von Swisscom im Test. Zuletzt bremste jedoch ein neues Gerichtsurteil zum Ausbau des Glasfasernetzes die Swisscom-Aktie. Die Folge könnten höhere Kosten und ein langsamerer Netzausbau in der Schweiz sein.

Vor kurzem erst hatte der führende Schweizer Telekomkonzern Swisscom (CH0008742519) noch über zwei wichtige Wettbewerbsvorteile in der Schweiz berichten können. Am 02.11.2021 teilte der Konzern mit, dass man im ,,Connect Breitband-Netztest Schweiz 2021‘‘ bei den Anschlüssen mit 10 Gigabit pro Sekunde den 1. Platz erreicht habe. Am 30.11.2021 folgte dann auch der Sieg im Connect-Test des Schweizer Mobilfunknetzes.

Damit sah sich der Telekommunikationskonzern in seiner Netzstrategie und den damit verbundenen Investitionen bestätigt.

Beim Ausbau der Glasfasernetze in der Schweiz gab es aber vor einigen Tagen einen Rückschlag. Das Schweizer Bundesgericht lehnte ein Swisscom-Gesuch um aufschiebende Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober dieses Jahres ab.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Oktober in einem Urteil den Ausbau des Glasfasernetzes von Swisscom gestoppt. Dagegen hatte die Swisscom Rekurs eingelegt, der nun keinen Erfolg hatte.

In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatten die Richter einen Marktmissbrauch durch Swisscom festgestellt, was das Unternehmen aber bestreitet.

Swisscom hatte sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Glasfaseranschlüsse bis 2025 von einem Drittel der Anschlüsse auf rund 60 % zu steigern.

Würde Swisscom auf die Argumentationslinie des Bundesverwaltungsgerichts einschwenken, dürfte der Glasfaser-Ausbau deutlich teurer werden. Betroffen wäre zudem vor allem der ländliche Raum, wo noch deutlich mehr Kabelkanäle als in den Städten fehlen.

 

 

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11.12.2021 - Arndt Kümpel

Unterschrift - Arndt Kümpel

 

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