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Sparkassensektor soll Institutssicherung stärken

Aufsicht fordert separaten Sparkassen-Rettungsfonds

NTG24 - Sparkassensektor soll Institutssicherung stärken

 

Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank und die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fordern von den deutschen Sparkassen deutliche Änderungen an ihrem Sicherungssystem.

Wie das Handelsblatt mitteilte, fordern die Aufsichtsbehörden die Errichtung eines zusätzlichen Fonds, der in Not geratene Sparkassen retten soll.

Hintergrund: Die Finanzmittel des bisherigen Rettungssystems des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) dienen nicht nur der Stützung von in eine Krise geratenen Sparkassen, sondern auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung von Spareinlagen.

Die Aufsichtsbehörden sehen in dieser Struktur ,,verfahrenstechnische Einschränkungen‘‘, die behoben werden müssten.

Der DSGV erklärte in Reaktion auf die Forderung, dass unterschiedliche Sichtweisen in der Natur der Sache lägen, und teilte mit: ,,Wir sind zuversichtlich, dass unsere Argumente von der Aufsicht gehört werden und eine gemeinsame Sicht auf Handlungsnotwendigkeiten gefunden werden kann.”

 

Sparen

Bildnachweis: © The Walt Disney Company

 

Die Bafin fordert schon seit einiger Zeit eine Reform der Institutssicherung. Diese reguliert die Abläufe und Verantwortlichkeiten in einer Situation, in der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen ein angeschlagenes öffentlich-rechtliches Institut im Krisenfall unterstützen.

Zur Erinnerung: Das zähe Ringen um die Rettung der in eine existenzielle Krise geratene Norddeutsche Landesbank (NordLB) gab nicht nur für die Aufsichtsbehörden eindringlichen Anlass für Zweifel an der Handlungsfähigkeit der Sparkassen-Organisation.

Die Sparkassenorganisation gesteht dies auch ein. Allerdings wird die Forderung nach einem zusätzlichen Fonds für die Bankenrettung bislang abgelehnt. Denn die Institute müssen schon jetzt in den Einlagensicherungsfonds 0,8 % der gesetzlich abgesicherten Einlagen überweisen. Der DSGV erwartet, dass dabei im öffentlich-rechtlichen Sektor bis 2024 rund 7 Mrd. Euro erreicht werden.  

Die Akzeptanz des Sicherungssystems ist für das Vertrauen der Sparkassenkunden und damit für die Bereitschaft, Einlagen in Form von Spar- und Sichtguthaben zu hinterlegen, kritisch.

Zudem ist es eine Bedingung für die ,,Verbundprivilegien‘‘. Diese ermöglichen es den Instituten, sich untereinander eigenkapitalschonend mit Kapital und Liquidität zu unterstützen.

 

Fazit

 

Die Forderungen der Finanzaufsicht Bafin und der EZB sind ein kritischer Moment für das öffentlich-rechtliche Bankenlager. Die Aufrechterhaltung des Kundenvertrauens war bislang einer der zentralen Wettbewerbsvorteile vor allem in der Finanzkrise 2008/2009 gegenüber insbesondere privaten Geschäftsbanken. Der Verweis der Sparkassen, dass in den letzten 50 Jahren keiner der Kunden seiner Mitgliedsinstitute seine Einlagen verloren hat, tröstet angesichts der exorbitanten aktuellen Risiken nur wenig. Damit wird die jetzige Forderung auch zu einem neuen Stresstest für die Handlungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Bankensektors insgesamt – und damit ein Test dafür, ob das bisherige Vertrauen gerechtfertigt ist oder nicht!

 

29.05.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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