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Bundesrat nimmt Stellung zum Regierungsentwurf des JStG 2020

Umfangreiche Änderungen beantragt

NTG24 - Bundesrat nimmt Stellung zum Regierungsentwurf des JStG 2020

 

Der Regierungsentwurf Jahressteuergesetzes 2020 enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Hierzu hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 9.10.2020 sehr ausführlich Stellung bezogen und umfangreiche Anpassungen gefordert.

Diese werden u. a. in folgenden Bereichen gesehen:

 

Grunderwerbsteuer bei Share-Deals:

 

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von so genannten Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe lt. Aussagen des Bundesrates zu Steuerungerechtigkeit - und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.

 

Homeoffice:

 

Als Folge der Corona-Pandemie sieht der Bundesrat eine grundlegende Abänderung der Abziehbarkeit des Arbeitszimmers. So müsste das Arbeiten in einem häuslichen Arbeitszimmer steuerlich deutlicher berücksichtigt werden, da nach aktueller Rechtslage eine Berücksichtigung nur im geringen Ausmaß vorliegt.

 

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit:

 

Ein sehr wichtiges Anliegen für den Bundesrat stellt die Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von ehrenamtlichem Engagement dar. So soll die Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG von 2.400€ auf 3.000€ erhöht werden. Gleichzeitig wird ebenfalls beantragt die Ehrenamtspauschale nach Nr. 26a auf 840€ anzupassen (bislang 720€). Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.

Darüber hinaus müsse eine Anpassung beim Freibetrag der Körperschaftsteuer (§ 24 KStG) für gemeinnützige Vereine und Stiftungen nach Ansicht der Länder von derzeit 5.000€ auf künftig 7.500€ vorgenommen werden.

Zusätzlich soll das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft Unterstützung finden, indem diese künftig als gemeinnützig anerkannt werden

 

Cum/Ex-Geschäfte

 

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dass die Bundesregierung zudem sicherstellen müsse, dass in allen Fällen von Steuerbetrug z.B. im Zusammenhang mit so genannten Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.

 

Bürokratieabbau

 

Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten. Hierdurch soll das recht starre, komplexe und für Bürger meist nicht zu verstehende Besteuerungsverfahren erleichtert werden und somit für ein besseres Verständnis bei den Bürgern sorgen.

 

Elektronischer Datenaustausch

 

Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgeber sollen Informationen künftig rein elektronisch austauschen - ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen. Dies wurde bereits in den letzten Jahren weiter ausgebaut, ist aber an manchen Stellen noch nicht gänzlich umgesetzt worden.

 

Weitere Forderungen im Kurzüberlick:

 

Folgende Punkte wurden ebenfalls vorgetragen:

- Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000€ (bislang 800€) und Abschaffung der Poolabschreibung

- Senkung der Stromsteuer

- Eindämmung des Mehrwertsteuerbetruges im Onlinehandel durch gezielte Einbindung der Betreiber von Online-Marktplätzen

- Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG

- Steuerregelung für besonders günstige Mieten soll verbessert werden

- Flexibilisierungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

 

 

Fazit:

 

Die Änderungsbitten des Bundesrates werden zunächst wieder an die Bundesregierung weitergeleitet. Hier wird sich dann zeigen, wie werthaltig die Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren sind. Spätestens bis zum Ende des Jahres soll die Umsetzung des Jahressteuergesetztes jedoch abgeschlossen sein.

 

15.10.2020 - Veronika Graf - vg@ntg24.de

 

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