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Inflationsausgleichsprämie & Senkung Steuersatz

Steuerliche Maßnahmen zum Inflationsausgleich

NTG24 - Inflationsausgleichsprämie & Senkung Steuersatz

 

Der Bundestag hat das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verabschiedet.

Die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist noch ausstehend. Das Gesetz beinhaltet sowohl die zeitweise Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen als auch die Inflationsausgleichsprämie.

 

Senkung Umsatzsteuersatz:

 

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Werbebanner SemitaxDer Bundestag hat der temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen als steuerliche Hilfsmaßnahme zugestimmt. Der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz soll von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt werden. Der ermäßigte Steuersatz soll von Oktober bis Ende März 2024 gelten. Ebenso begünstigt wird die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz.

Die Minderung des Steuersatzes für Gaslieferungen stand zunächst als Maßnahme im Zusammenhang mit der Einführung der Gasumlage. Die umstrittene Umlage wurde bereits gekippt, während an der Steuersenkung zur Entlastung des Endverbrauchers festgehalten wird.

 

Inflationsprämie:

 

Arbeitgebern wird durch die Einführung der Inflationsausgleichsprämie die Möglichkeit gegeben eine Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren zu können. Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr.11b EStG stellt einen steuerlichen Freibetrag dar. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Prämie bis zum 31.12.2024 steuerfrei zu zahlen. Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung angibt, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine gesonderten Anforderungen gestellt. Der Zusammenhang mit der Preissteigerung kann z.B. durch Angaben auf der Lohnabrechnung erfolgen.

 

Fazit:

 

Durch den Wegfall der Gasumlage stellt die Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Gas- oder Wärmelieferungen eine effektive Entlastung der Bürger da, sofern die Steuersenkung an den Endverbraucher weitergegeben wird. Bei der Inflationsausgleichsprämie als Zusatzleistung zum geschuldeten Arbeitslohn wird sich zeigen, inwieweit Arbeitgeber die Möglichkeit ausschöpfen.

 

05.10.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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