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Verbraucherschützer setzten sich mit einer Klage gegen Werbung bei Amazon Prime Video durch

Amazon behält sich die Möglichkeit einer Anfechtung vor

NTG24 - Verbraucherschützer setzten sich mit einer Klage gegen Werbung bei Amazon Prime Video durch

 

Anfang 2024 informierte Amazon Prime-Abonnenten darüber, dass in Zukunft beim Streaming per Prime-Video auch Werbung geschaltet wird. Seit Februar 2024 verdient der Konzern auf diesem Wege zusätzliches Geld. Wer werbefreies Streaming bevorzugt, muss seither 2,99 Euro monatlich auf den Tisch legen. Verbraucherschätzer wehrten sich allerdings gegen diese in ihren Augen einseitige Anpassung und zogen vor Gericht.

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Vor dem Landgericht München I bekam der Bundesverband der Verbraucherzentralen in der vergangenen Woche Recht zugesprochen. Den Richtern zufolge habe Amazon (US0231351067) kein Recht dazu gehabt, die Vertragsbedingungen einseitig anzupassen. Dies gebe weder das Gesetz noch die AGB des Unternehmens her. Verpflichtet wurde Amazon daher, betroffenen Kunden ein „Berichtigungsschreiben“ zukommen zu lassen.

 

 

 

Die bezieht sich allerdings nur auf Kunden, welche zum fraglichen Zeitpunkt über ein bestehendes Abo verfügten. In solchen Fällen stehen nun auch die Chancen gut, sich von Amazon eine Entschädigung zu holen. Im Anschluss an das jüngste Urteil öffnete die Verbraucherzentrale das Klageregister für eine Sammelklage.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenngleich Amazon nach eigenem Bekunden das Urteil der Richter respektiert, so behält der Konzern es sich auch offen, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Das letzte Wort ist also vermutlich noch nicht gesprochen. Nicht betroffen sind alle Kunden, die nach dem 5. Februar 2024 ein Abo abgeschlossen haben. In diesem Fall greift der Vorwurf einer einseitigen Anpassung nicht.

 

Amazon kann es verschmerzen

 

Für Amazon mag das Ganze zunächst wie eine Niederlage aussehen. Doch wäre selbst im ungünstigsten Fall mit einer Schadenersatzsumme von vielleicht zehn Millionen Euro zu rechnen. Das kann der Internet-Gigant verschmerzen und es dürfte nicht einmal annähernd dem entsprechend, was seit der Einführung der Werbung zusätzlich in die Kassen geflossen ist. Anleger können die Angelegenheit daher recht entspannt verfolgen. Einzig eine von der Verbraucherzentrale angestrengte Gewinnabschöpfungsklage könnte noch größere Risiken mit sich bringen.

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22.12.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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