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Einmal mehr wehrt sich Apple gegen die Umgehung von Zwangsgebühren auf der eigenen Plattform und bemüht dafür nun auch die Meinungsfreiheit

Apple will sich nicht geschlagen geben

NTG24 - Einmal mehr wehrt sich Apple gegen die Umgehung von Zwangsgebühren auf der eigenen Plattform und bemüht dafür nun auch die Meinungsfreiheit

 

Dass Apple es mit der Wahrheit in Gerichtsverfahren nicht ganz so genau nimmt, ist seit dem Frühjahr mehr oder weniger amtlich. Denn da lautete es in einem Urteil, dass der Finanzchef „offensichtlich“ und unter Eid gelogen hätte und sich vorsätzlich nicht an ein Urteil aus dem Jahr 2021 gehalten habe. Festgelegt wurde außerdem, dass Entwickler Gebühren an Apple für Verkäufe außerhalb des App Stores umgehen können.

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Werbebanner EMH PM TradeVorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit, in dem vor allem der Fortnite-Entwickler Epic Games darauf pochte, Out-of-App-Käufe anbieten zu können. Apple (US0378331005) wehrte sich gegen diese Forderung mit allen Mitteln und argumentierte gerne mit der Sicherheit der Nutzer. Letztlich musste man sich beugen, rief dann aber eine Gebühr von 27 Prozent für Transaktionen auf, die außerhalb des App Stores abliefen, sich aber dennoch auf Software im eigenen Ökosystem bezogen.

 

 

 

Dass dies nun wegfallen soll, bezeichnet Apple in einer weiteren Berufung als „verfassungswidrig“. Die Einnahmeausfälle seien unverhältnismäßig und zudem verstoße das Urteil aus dem Frühjahr gegen die Meinungsfreiheit. Es zwinge den Konzern dazu, Nachrichten zu verbreiten, die von Apple nicht unterstützt würden. Ob daraus zu schließen ist, dass Apple alles uneingeschränkt unterstützt, was so im App Store herumkrakeelt, sei dahingestellt.

 

Apple beruft sich auf Trump-Urteil

 

Apple bemüht noch weitere Interpretationen zu geltendem Recht, um sich aus seiner Lage herauswinden zu können. Die Folgen der bisherigen Urteile erstrecken sich weit über Epic hinaus. Auch Anbieter wie Spotify oder Amazon können den goldenen Käfig aus Cupertino in der Theorie umgehen und ihre Abos sowie andere Inhalte ohne Zwangsabgabe an Apple anbieten. Für eine solche Regelung seien Berufungsgerichte aber gar nicht legitimiert.

Bei der Argumentation bezieht sich Apple auf ein Urteil des Supreme Court im Fall CASA Inc. V. Trump. Dabei ging es vorrangig um das Thema, ob ein Bezirksgericht präsidiale Durchführungsverordnungen stoppen darf. Der oberste Gerichtshof urteile, dass dies nur für die jeweils klagende Partei gelten dürfe und keinen universalen Charakter habe. Hintergrund war eine Anordnung Trumps, das verfassungsmäßige Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt auf amerikanischem Boden für die Kinder irregulär eingereister Personen außer Kraft zu setzen.

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Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Apple den Verfassungsbruch eines Präsidenten indirekt herbeiführt, um angebliche Verfassungsbrüche bei der Einschränkung der eigenen Geschäfte herbeireden zu wollen. Doch soll an dieser Stelle kein Urteil über die Angelegenheit gefällt werden. Sollte Apple sich mit der Argumentation durchsetzen, so würden bisherige Urteile lediglich für Epic Games zählen. Nicht aber für Spotify, Netflix und Konsorten. Jene müssten dann jeweils ein eigenes Verfahren anstoßen. Gerade kleinere Entwickler werden das nicht tun (können).

 

Apple kann es nicht lassen

 

Lizenzgebühren im App Store waren über viele Jahre lang ein hübscher Umsatzbringer für Apple und das Wachstum fiel zuweilen exponentiell aus. Da ist es nur verständlich, dass das Unternehmen diese Umsatzquelle nicht aus der Hand geben möchte. An der Provision von 30 Prozent ist auch kaum zu rütteln, wenn es um Verkäufe innerhalb dieser Plattform geht. Da Apple die Plattform bereitstellt, darf der Konzern auch die Spielregeln vorgeben und sich an Umsätzen beteiligen.

Schwieriger wird es, wenn Apple außerhalb des App Stores die Hand aufhalten möchte, obschon das Unternehmen dann mit der Abwicklung exakt gar nichts mehr zu tun hat. Ein passender Vergleich wäre es, würde Microsoft jedes Mal Geld verlangen, wenn Nutzer ein x-beliebiges Programm auf ihrem Windows-Rechner installieren. Gleichwohl wäre es nicht das verrückteste Urteil aus der letzten Zeit, würden die US-Gerichte Apple letztlich zustimmen. Spannend bleibt es daher allemal und die Anleger wären mit Sicherheit nicht traurig darum, sollte Apple den goldenen Käfig wieder etwas abdichten können. Die Aktie konnte sich zuletzt wieder etwas fangen und mit 232,14 US-Dollar ins Wochenende gehen.

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01.09.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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