
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Unterschiede & Vor- und Nachteile
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Um einen Arbeitsvertrag zu beenden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben einer Kündigung ist der sogenannte Aufhebungsvertrag eine Option. Allerdings gibt es zwischen beiden Varianten erhebliche Unterschiede. So haben beide ihre eigenen Vor- und Nachteile. Wie genau sich diese erschließen, erläutern wir nachfolgend.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag wird auch als Auflösungsvertrag bezeichnet. Mittels ihm wird praktisch das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet, und zwar einvernehmlich.
Im Vergleich dazu kann eine Kündigung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, ohne dass der jeweils andere damit einverstanden ist. Sofern die Kündigung (ganz gleich von welcher Seite sie kommt) nicht gegen das gesetzlich festgelegte Kündigungsschutzgesetz (KschG) verstößt, ist sie ohne weiteres Zutun der anderen Partei wirksam.
Ein weiterer Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist die Kündigungsfrist. Für gewöhnlich gehen Kündigungen stets mit einer gewissen Zeit einher, in welcher der Arbeitnehmer nach wie vor im Betrieb verbleibt. Erst nach Ablauf dieser Frist scheidet er schließlich aus dem Unternehmen aus.
Im Gegensatz dazu gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine solche Kündigungsfrist nicht. Wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der Arbeitnehmer umgehend dazu berechtigt, seinen Arbeitsplatz und somit auch das Unternehmen zu verlassen. In der Regel bestimmen beide Parteien jedoch ein festes (in naher Zukunft gelegenes) Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis schließlich endet.
Ist eine Kündigung besser als ein Aufhebungsvertrag?
In vielen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag vor allem seitens des Arbeitgebers vorgeschlagen. Denn für ihn geht dieser mit einigen Vorteilen einher:
- Es gibt keine Kündigungsfrist.
- Der Arbeitgeber muss keine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen.
- Es gibt in der Regel keine gerichtlichen Folgen.
Für den Arbeitnehmer hingegen birgt ein Aufhebungsvertrag gewisse Nachteile. Hat er kein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht und ist zunächst arbeitslos, muss er aufgrund des Vertrags mit einer 3-monatigen Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld rechnen.
Generell gilt, dass sowohl Kündigung als auch Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile haben. Für welche Variante sich ein Arbeitnehmer (oder Arbeitgeber) entscheidet, hängt von den individuellen Begebenheiten ab und sollte mit einer gründlichen Abwägung einhergehen.
Wann kann ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung Vorteile für Arbeitnehmer haben?
Es gibt vor allem ein gutes Beispiel, bei dem die Inanspruchnahme eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer Kündigung vorzuziehen ist. Nämlich dann, wenn es ohnehin absehbar ist, dass der Arbeitnehmer in einem gewissen Zeitrahmen das Unternehmen verlassen möchte und er gleichzeitig die Aussicht auf ein neues Beschäftigungsverhältnis hat.
In den meisten Fällen ist es so, dass Arbeitgeber einen neuen Beschäftigten zum nächstmöglichen Termin einstellen möchten. Dementsprechend ist eine dreimonatige Kündigungsfrist für sie eher ein Nachteil. Ist der Arbeitgeber nicht dazu bereit, die Kündigungsfrist abzuwarten, besteht durchaus das Risiko, dass er sich für einen anderen Bewerber entscheidet.
Ist der Arbeitnehmer hingegen offen dafür, mit seinem aktuellen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen, kann er zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.
Ein Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer daneben noch weitere Vorteile haben. Da er einvernehmlich zwischen ihm und dem Arbeitgeber getroffen wird, sind beide Parteien dazu in der Lage, die einzelnen Elemente des Vertrags vorher miteinander auszuhandeln. Zum Beispiel können Bedingungen so gestaltet werden, dass:
- Der Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbleibt.
- Eine höhere Abfindung ausgehandelt wird.
- Restliche Urlaubstage vereinbart und genutzt werden können.
- Der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, sein Arbeitszeugnis positiv zu beeinflussen.
Für Arbeitnehmer ist es grundsätzlich wichtig, vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags zu klären, ob dieser den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ihm die bestmöglichen Voraussetzungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet. Beides lässt sich mit der Hilfe eines Anwalts gewährleisten, der auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Wie alle anderen Verträge sollte ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich schriftlich abgefasst sein, sodass auch im Nachhinein sämtliche Bedingungen klar und transparent bleiben.
Gibt es im Rahmen eines Aufhebungsvertrags immer eine Abfindung?
Nicht immer erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung. Oft wird diese seitens des Arbeitgebers auch dazu verwendet, dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu bieten, dem Vertrag zuzustimmen. Umso wichtiger ist es, dass dieser vor der Unterzeichnung prüft, ob die restlichen Vereinbarungen angemessen für ihn sind.
Inwiefern spielt das Sonderkündigungsrecht für Arbeitnehmer eine Rolle?
Schwangere, schwerbehinderte Menschen und Beschäftigte, die vor einer Elternzeit stehen, genießen das sogenannte Sonderkündigungsrecht, das gesetzlich geregelt ist. Dieses gewährleistet, dass die Betroffenen aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen oder ihrer Lebenssituation per Gesetz einen besonderen Schutz in Bezug auf eine Kündigung seitens des Arbeitgebers genießen.
Würde ihnen jedoch der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten und sie auf diesen eingehen, würde das besagte Sonderkündigungsrecht vollständig ausgehebelt, da er auf einvernehmlicher Basis geschlossen wurde.
Fazit
Die Entscheidung zur Kündigung oder zum Aufhebungsvertrag hängt von zahlreichen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass Aufhebungsverträge einvernehmlich geschlossen werden, während eine Kündigung einseitig seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers erfolgen kann.
Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich, auf die vor allem der Arbeitnehmer achten sollte, bevor er sich für eine von ihnen entscheidet.
Leider werden in der heutigen Zeit noch immer zu viele Aufhebungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, die keine guten Bedingungen für den Arbeitnehmer beinhalten. Stattdessen halten sie hauptsächlich Vorteile für den Arbeitgeber bereit. Eine Rechtsberatung, die sich im Bereich des Arbeitsrechts auskennt, kann hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass trotz Aufhebungsvertrag nicht nur die Aussicht auf ein neues Arbeitsverhältnis positiv ist, sondern auch eine mögliche Abfindung verhandelt wird.
25.01.2025 - Christian Teitscheid
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