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Voraussetzungen zu Beginn eines Monats entscheiden - Kindergeld

BFH Urteil vom 18. Januar 2024 (III R 5/23)

NTG24 - Voraussetzungen zu Beginn eines Monats entscheiden - Kindergeld

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 18. Januar 2024 (III R 5/23) wichtige Klarheit in der Frage der Kindergeldberechtigung geschaffen, insbesondere bei der Anspruchskonkurrenz zwischen mehreren Berechtigten innerhalb desselben Monats. Im Mittelpunkt stand die Regelung, dass die Voraussetzungen für eine vorrangige Kindergeldberechtigung zu Beginn des betreffenden Monats gegeben sein müssen.

 

Hintergrund des Falles

 

Im vorliegenden Fall ging es um die Kindergeldberechtigung für ein Kind, das im November 2020 von einer obdachlosen Mutter geboren wurde und am 7. Dezember 2020 von einem Kläger und dessen Lebenspartner, die als Pflegeeltern fungierten, in ihren Haushalt aufgenommen wurde. Die Familienkasse lehnte die Zahlung des Kindergeldes für November und Dezember 2020 sowie des Kinderbonus für das Jahr 2020 ab, da zu Beginn des Monats Dezember 2020 noch die leiblichen Eltern des Kindes als kindergeldberechtigt galten.

 

Entscheidung des BFH

 

Anzeige:

Werbebanner Semitax 2Der BFH stellte fest, dass für die Beurteilung der Anspruchskonkurrenz die am Monatsanfang bestehenden tatsächlichen Verhältnisse entscheidend sind. Da die leiblichen Eltern des Kindes zu Beginn des Monats Dezember 2020 noch als kindergeldberechtigt galten, ohne dass eine Aufnahme des Kindes in ihren Haushalt erforderlich war, blieben sie für diesen Monat vorrangig berechtigt. Die Pflegeeltern, die das Kind erst im Laufe des Monats Dezember in ihren Haushalt aufnahmen, waren daher für diesen Monat nicht vorrangig kindergeldberechtigt. Der BFH hob somit das Urteil des Finanzgerichts auf, das dem Kläger hinsichtlich des Kindergeldes für Dezember 2020 und des Kinderbonus 2020 stattgegeben hatte.

 

Bedeutung des Urteils

 

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Rechtslage bezüglich der Kindergeldberechtigung strikt nach den Verhältnissen zu Beginn des Monats beurteilt wird. Der Anspruchsvorrang, der sich durch die Aufnahme eines Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern ergibt, ist erst ab dem Folgemonat zu berücksichtigen. Dies hat auch Auswirkungen auf Ansprüche wie den Kinderbonus, der einen bestehenden Anspruch auf Kindergeld im betreffenden Jahr voraussetzt.

Die Entscheidung des BFH liefert somit eine wichtige Orientierung für die Praxis und sorgt für Rechtssicherheit bei der Kindergeldberechtigung, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Personen innerhalb desselben Monats potenziell anspruchsberechtigt sind.

 

02.04.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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