Uneinigkeit am Supreme Court in der Glyphosat-Frage vor dem Supreme Court lassen die Bayer-Aktie weiter nachgeben
Noch hat Bayer nicht gewonnen
Bis zum Ende des laufenden Jahres will Bayer die Risiken rund um Glyphosat-Klagen deutlich reduzieren und das Thema im besten Fall endgültig aus der Welt schaffen. Damit dies gelingen wird, hängt jedoch viel von einer Entscheidung des Supreme Court ab. Am Montag startete die entsprechende Anhörung, und nach einem schnellen Durchmarsch sah es eher nicht aus.
Wie unter anderem im „Handelsblatt“ zu lesen ist, zeigten die Richter sich bislang eher uneins. Bayers (DE000BAY0017) Anwalt Paul Clement argumentierte in gewohnter Weise. Das Bundesrecht müsse Klagen nach dem Recht einzelner Bundesstaaten ausschließen. Denn ansonsten kämen Bayer und andere Unternehmen letztlich in Konflikte. Die laufende Verhandlung befasst sich konkret mit der Berufung eines Klägers aus Missouri.
Dort stellte eine Jury fest, dass Bayer eine Krebswarnung auf glyphosathaltigen Produkten anbringen müsse, obschon die US-Umweltschutzbehörde dies nicht vorsieht und den Wirkstoff als unbedenklich einstuft. Dadurch würde die Tür für eine „erdrückende Haftung“ geöffnet, was letztlich auch die Interessen von Landwirten untergrabe, die auf zugelassene Pflanzenschutzmittel angewiesen seien. Dieser Argumentation folgte Sarah Harris, ihres Zeichens Anwältin des Justizministeriums. Durch die Beschlüsse einzelner Bundesstaaten werde die Einheitlichkeit der Kennzeichnung untergraben
Nicht nur Fürsprecher für Bayer
Bedenken hinsichtlich der geltenden Regelungen äußerten auch die Richter Elena Kagan und Brett Kavanaugh. Außerdem kann sich Bayer der Unterstützung durch die Trump-Administration sicher sein. Nach einem Durchmarsch vor dem Supreme Court sieht es dennoch nicht aus. Denn der konservative Richter Neil Gorsuch stellte die Frage, warum Klagen in einzelnen Bundesstaaten zwingend im Widerspruch zu Bundesgesetzen stehen müssen. Der Vorsitzende Richter John Roberts warnte, dass den Bundesstaaten die Möglichkeit gegeben werden müsse, auf Gefahrenhinweise zu reagieren, während Bundesbehörden eine Angelegenheit noch prüfen.
Der Ausgang des Ganzen bleibt damit weiterhin unklar, und das scheint die Anteilseigner von Bayer dezent zu verunsichern. Statt neuer Vorfreude machte sich im Handel am Montag Skepsis breit und der Aktienkurs gab dezent nach. Die Verluste setzten sich am frühen Handel am Dienstag fort, als es kurz nach Handelsbeginn um 2,2 Prozent auf 36,92 Euro in Richtung Süden ging. Für Bayer hängt enorm viel an dem für Juni erwarteten Urteil.
Gehofft wird darauf, dass der Supreme Court die Beschlüsse aus einzelnen Bundesstaaten letztlich für nichtig erklärt und damit zehntausenden laufenden Klagen die Grundlage entzieht. Parallel dazu legte Bayer bereits einen neuerlichen Vergleich auf. Wer sich auf jenen nicht einlässt, läuft Gefahr, im Fall der Fälle leer auszugehen. Nach dem Auftakt zur Anhörung dürfte der Druck zum Handeln unter den Klägeranwälten aber zunächst etwas nachgelassen haben.
Zitterpartie
Es ist davon auszugehen, dass sich in dem Verfahren im Vorfeld kein klares Urteil abzeichnen wird. Anleger müssen sich also bis zum Urteilsspruch auf anhaltende Unruhe einstellen und die Börsen dürften bei der Angelegenheit sehr genau hinschauen. Jedwede Tendenz zu einem für Bayer positiven Urteil könnte den Kurs etwas in die Höhe befördern. Gegenteilige Anzeichen hingegen werden selbstredend für Belastungen sorgen. Am gesündesten ist es vielleicht, die Angelegenheit zunächst von der Seitenlinie aus zu verfolgen.
Für den Moment bleibt Glyphosat für Bayer ein enormer Belastungsfaktor. Rund 24 Milliarden US-Dollar musste das Unternehmen bereits für nicht enden wollende Klagen in die Hand nehmen. Sollte es nun keinen Durchbruch geben, könnte es noch deutlich mehr werden. Gleichwohl bleibt auch noch die Hoffnung, dass sich Bayer im Laufe dieses Jahres seines größten Bremsklotzes endlich entledigen kann und damit der Blick der Aktionäre wieder weiter in die Höhe gerichtet werden kann. Langweilig wird es bei der Aktie des Pharma- und Agrarkonzerns also erst einmal nicht werden.
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28.04.2026 - Andreas Göttling-Daxenbichler

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