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Geprellte Investoren von Bed Bath & Beyond fühlen sich von Ryan Cohen hintergangen

Das wird ein Nachspiel haben

NTG24 - Geprellte Investoren von Bed Bath & Beyond fühlen sich von Ryan Cohen hintergangen

 

Der aktivistische Investor Ryan Cohen war durch sehr positive Aussagen mitverantwortlich dafür, dass die Aktie von Bed Bath & Beyond kürzlich durch die Decke ging. Anleger witterten hier schon das nächste Gamestop und bei Reddit herrschte ausgelassene Partystimmung. Letztere kam allerdings zu einem jähen Ende.

Nachdem Cohen ankündigte, sich von seinen Anteilen wieder vollständig zu trennen, taten es ihm viele Anleger in einer sichtlichen Panikreaktion gleich. In der Folge krachten die Kurse wieder in die Tiefe und stürzten bis auf 8,55 Euro im Tief herab, nachdem wenige Tage zuvor noch über 30 Euro je Anteilsschein in der Spitze aufgerufen wurden.

Da ist es nur verständlich, dass sich mancher Anleger hintergangen fühlt. Dabei handelt es sich auch längst nicht nur um den durchschnittlichen Robinhood-Trader von Reddit. Selbst einige professionelle Investoren fordern Konsequenzen für das Verhalten von Ryan Cohen, da dieses eklatant nach einem klassischen Pump and Dump mieft.

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Werbebanner WikifolioEine solche Strategie besticht durch ihre Einfachheit. Investoren streuen Gerüchte, um den Kurs eines Unternehmens soweit wie möglich in die Höhe zu treiben. Auf dem vermuteten Höhepunkt werden dann Gewinne kassiert, womit sich in kürzester Zeit enorme Renditen auf Kosten des kleinen Anlegers realisieren lassen. Die Sache hat nur einen kleinen Haken: sie ist illegal. Sollte Ryan Cohen also zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass er sich einer solch verpönten Strategie bediente, könnte das Ganze noch unangenehme Folgen haben. Manch einer wittert auch bereits eine mögliche Entschädigung für die Anleger und genau das hilft der Aktie von Bed Bath & Beyond (US0758961009) wieder etwas auf die Sprünge.

 

Geht da noch was?

 

Ohne weitere nennenswerte Gründe konnte Bed Bath & Beyond sich am Mittwoch um fast 15 Prozent verbessern und damit wieder bis auf 10,06 Euro ansteigen. Natürlich ist das noch weit entfernt von den jüngsten Höchstständen. Allerdings notiert der Titel damit immerhin noch mehr als doppelt so hoch wie vor vier Wochen. Da lässt sich mit viel Wohlwollen und unter Ausklammerung der letzten Geschehnisse also durchaus noch ein positiver Trend erkennen.

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Letztlich ist und bleibt die Aktie aber eine gefährliche Wette und für weiter steigende Kurse spricht derzeit nur erstaunlich wenig. Auch rund um mögliche Entschädigungen sollten Anleger sich keine allzu großen Hoffnungen machen. Bis es zu einer solchen kommen könnte (man beachte den Konjunktiv), wird wohl viel Zeit ins Land gehen und eine Einigung dürfte selbst im besten Fall niemanden reich machen. Da gibt es schlicht und ergreifend lohnenswerte Investments und der große Hype rund um Bed Bath & Beyond darf wohl als beendet angesehen werden.

 

Bed Bath & Beyond: Totgesagte leben länger?

 

Fundamental ist die Ausgangslage für Bed Bath & Beyond momentan nur als katastrophal zu bezeichnen. Zuletzt schrammte der Konzern eben so an einer Insolvenz vorbei und mit Blick auf die hohe Inflation und eine nachlassende Konsumstimmung glauben nur wenige Beobachter an einen plötzlichen Turnaround. Wahrscheinlicher ist es momentan, dass der Einzelhandelskonzern weiterhin mit schweren Problemen zu kämpfen haben wird.

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Werbebanner ISIN-WatchlistDie Bewertung nach den gestrigen Kursgewinnen darf das nüchtern betrachtet als überzogen gelten. Allerdings gelten bei sogenannten Meme-Stocks oft ganz eigene Regeln. Schließlich können auch die Zahlen von Gamestop (US36467W1099) bis heute nicht überzeugen. Dennoch hält jene Aktie sich auf einem höheren Niveau, als es die meisten noch vor ein oder zwei Jahren gedacht hätten. Wäre ja möglich, dass Bed Bath & Beyond ein ähnliches Kunststück aufs Parkett legen wird. Darauf verlassen können und sollten Anleger sich aber nicht und zumindest nach aktuellem Kenntnisstand stehen etwaige Chancen in keinem Verhältnis zu den vielen Risiken, welche es aus Anlegersicht zu beachten gilt.

 

25.08.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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