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Fronten beim Brexit verhärten sich erneut

Johnson weicht nicht von neuem Binnenmarktgesetz ab

NTG24 - Fronten beim Brexit verhärten sich erneut

 

Während selbst das britische Parlament mittlerweile darüber nachdenkt, das Austrittsabkommen ganz oder zumindest teilweise wieder rückgängig zu machen, besteht Premierminister Boris Johnson auf seiner harten Linie – stattdessen verlangt er sogar mehr Entgegenkommen vonseiten der EU. Schon jetzt hat das Vereinigte Königreich mit schweren wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts aus der Union zu kämpfen. Statt jedoch weiter den Dialog zu suchen, will Premierminister Boris Johnson nun mit einer neuen Strategie gegen das Brexit-Abkommen mit der EU vorgehen. Die Vereinigten Staaten erlassen derzeit ein Binnenmarktgesetz, welches für viel Aufruhr am Verhandlungstisch sorgt.

 

Divergierende Zielvorstellungen

 

In Bezug auf das, was am Ende vereinbart werden soll zwischen Großbritannien und der Europäischen Union, könnten die Vorstellungen der beiden Parteien fast nicht unterschiedlicher sein. Während das Vereinigte Königreich unter Premierminister Boris Johnson ein Freihandelsabkommen ähnlich dem zwischen der Union und Kanada anstreben und dabei alles ablehnen, was ihre Souveränität beeinflussen könnte, sieht die Union selbst dies kritischer. Sie stützt sich auf die bestehenden Regelungen, welche nicht unterlaufen werden dürften, um britischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu beschaffen. Großbritannien fordere einen umfassenderen Zugang zum Binnenmarkt als anderen Handelspartnern derzeit gewährt würde.

 

Neuer Streitfaktor: Binnenmarktgesetz

 

Das neue Binnenmarktgesetz der britischen Regierung (Internal Market Bill, IMB), hat nun die nächste Hürde im britischen Unterhaus genommen, nachdem Johnson den Abgeordneten einen neuen Kompromiss präsentiert hatte, nach dem es eine weitere Abstimmung im Parlament geben werde, falls die im Gesetz vorgesehenen Notfallmaßnahmen wirklich zum Einsatz kommen würden.

Stark in der Kritik steht das neue Gesetz deshalb, weil es selbst nach Ansicht der eigenen Regierung „internationales Recht in sehr spezifischer und begrenzter Weise brechen wird“. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

 

Verstoß gegen aktuelles Austrittsabkommen

 

Mit dem im Oktober letzten Jahres geschlossenen Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ist das neue Binnenmarktgesetz nicht vereinbar. Angeblich gefährde das aktuelle Abkommen die wirtschaftliche Integrität Großbritanniens, weil es eine Zollgrenze zwischen Nordirland und Großbritannien festlegt. Das Binnenmarktgesetz hingegen schreibt nun vor, dass in Nordirland dieselben Zollregeln gelten sollen wie im Rest des Landes.

Darüber hinaus gehen das Austrittsabkommen und das neue Gesetz in ihrem Umfang möglicher staatlicher Hilfen für Unternehmen auseinander. Nach dem Binnenmarktgesetz soll das Vereinigte Königreich nämlich in Zukunft Bestimmungen erlassen können, „die [die Vorschriften über staatliche Beihilfen]… ungeachtet einschlägiger internationaler oder innerstaatlicher Rechtsvorschriften, mit denen sie möglicherweise unvereinbar oder widersprüchlich sind, unangewendet lassen oder deren Wirkung modifizieren“. Damit ermächtigt sich Großbritannien selbst dazu, nach eigenem Gusto von internationalem oder innerstaatlichen Recht abzuweichen.

 

Motiv für die Regelung

 

Eine Begründung für den Erlass eines dermaßen kontroversen Themas findet sich primär in der drohenden Begrenzung möglicher Staatshilfen. Aus Regierungskreisen war in diesem Kontext zu verlauten, man wolle sich von den Regeln für staatliche Beihilfen befreien, um das digitale Zeitalter vorantreiben und die Industrien der Zukunft besser unterstützen zu können.

Damit macht die britische Wirtschaftspolitik eine echte Kehrtwende. Im Jahr 2018 zum Beispiel entsprachen britische Subventionen dem EU-Beihilfeanzeiger zufolge nur 0,34 Prozent des nationalen Bruttoinlandsproduktes, wohingegen in der EU der Durchschnitt bei 0,76 Prozent liegt. Folglich ging das Vereinigte Königreich eher restriktiv mit Subventionen um, was sich nun insbesondere in Bezug auf die Zukunftsindustrien wieder ändern könnte.

 

Widerstand aus den eigenen Reihen

 

Johnson stößt mit seinem Versuch, das Austrittsabkommen zu umgehen, insbesondere auch in den eigenen Reihen auf Widerstand. Alleine 30 konservative Abgeordnete, darunter echte Hardliner in Bezug auf den Brexit, äußerten ihren Unmut über Johnsons Binnenmarktgesetz. Nur mit Zugeständnissen konnte der britische Premier sie von einer offenen Rebellion abhalten.

Dazu distanzieren sich alle fünf noch lebenden ehemaligen Premiers öffentlich von Johnsons Plänen. Auch die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney hat ihren Posten als Sonderbotschafterin für Medienfreiheit aus Protest gegen die Pläne der Regierung niedergelegt. Sie verwies in einem Brief an Außenminister Dominic Raab auf das geplante Binnenmarktgesetz und dessen Nonkonformität mit europäischem Recht. Der bewusste Verstoß könne von „autokratischen Regimen, die auf der ganzen Welt mit verheerenden Konsequenzen gegen internationales Recht verstoßen“, als Bestätigung aufgefasst werden.

 

Reaktionen seitens der EU

 

In der Europäischen Union wird das neue Binnenmarktgesetz teilweise als möglicher Todesstoß für den angestrebten Handelsvertrag zwischen der EU und Großbritannien gehandelt. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen äußerte sich pessimistisch in Bezug auf die zukünftige Beziehung. „Mit jedem Tag schwinden die Chancen, dass wir doch noch rechtzeitig ein Abkommen erzielen“.

Konkret hat man Großbritannien aufgefordert, das Gesetz bis zum Beginn der nächsten geplanten Runde bilateraler Verhandlungen vom 28. September bis 2. Oktober zurückzuziehen. Bei einer Nichtbefolgung dieser Aufforderung droht sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Entgegen vieler Erwartungen ist von einem Abbruch der Verhandlungen bisher nicht die Rede. Ein Grund dafür könnte sein, dass die EU selbst es vermeiden möchte, in die Position der die Verhandlungen abbrechenden Partei zu kommen und damit auch die Partei zu sein, die letztendlich die drohenden stark negativen wirtschaftlichen Konsequenzen auslöst.

Bereits am 15. Oktober findet das nächste Gipfeltreffen der EU-Regierungschefs statt, bei welchem ein ganz anderer Standpunkt vertreten werden könnte. Nach Ansicht von Boris Johnson muss bis dahin sowieso eine Einigung erzielt werden, wenn ein Abkommen bis Ende des Jahres in Kraft treten soll. Die EU hat dafür eine Frist bis Ende Oktober gesetzt, was EU-Rat und Europäischem Parlament maximal zwei Monate für die Prüfung und Ratifikation eines Abkommens geben würde.

In Anbetracht der aktuellen Situation steigt jedoch das Risiko eines „harten“ oder „no-deal“ Brexit, der ernste negative Konsequenzen mit sich ziehen würde. Für den Fall, dass kein spezielles Abkommen zwischen der EU und Großbritannien erzielt werden kann, greifen in Zukunft wieder die universellen Handelsregeln der World Trade Organization, sodass beim Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wieder Zölle erhoben werden würden. Auch wenn diese Zölle nach einer Analyse des Trade Policy Observatory für 56 Prozent der britischen Importe aus der EU mit einem durchschnittlichen Zollsatz von etwa 1,5 Prozent belegt und damit recht niedrig verbleiben würden. Problematischer sind die nichttarifären Hemmnisse, welche in Anbetracht des großen Handelsvolumens von Lebensmitteln und Getränken zu nicht unerheblichen Kosten für Unternehmen führen können.

 

23.09.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

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