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Krypto-Zentralbankgeld auf dem Vormarsch

Zentralbank-Krypto – was wird aus den Geschäftsbanken?

NTG24 - Krypto-Zentralbankgeld auf dem Vormarsch

 

In unserem letzten Beitrag zum Thema Zentralbank-Kryptowährungen am 22.04.2020 wiesen wir auf das Spannungsverhältnis von Freiheitsrechten und Effizienz monetärer Transaktionen hin. Es war deshalb keine Überraschung, dass die Einführung von Zentralbank-Kryptowährung in China schneller durchgeführt werden könnte als etwa in Europa.

Die weltweiten Anstrengungen der Staaten, Kryptowährungen der Zentralbanken einzuführen, sind derweil in eine neue Stufe eingetreten. Derzeit prüfen neben China die Zentralbanken Großbritanniens, Schwedens, Thailands und der USA die Vorteile einer digitalen Zentralbankwährung.

Und diese Vorteile finden sie offensichtlich. Damit aber erlangen die Regierungen zusätzliche Macht gegenüber den Bürgern. Denn eine Folge dürfte die Abschaffung des Bargeldes sein!

Digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency = CBDC) wird dabei direkt auf den Bankkonten der Bürger gutgeschrieben. Damit aber wird das Bargeld aus dem Transaktionsprozess verdrängt.

Die totale Kontrolle der Regierung und Notenbank über die Währung erhöht gleichzeitig die finanzielle Überwachung der Bürger.

 

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Bildnachweis: © Fotograf - Joshua Sortino

 

Wenn eine Bank zusammenbricht, was bei der derzeitigen Lage des Geschäftsbankensystems in Europa niemanden überraschen würde, gäbe es keinen ,,Bank-run‘‘, als ein Ansturm auf die Einlagen bei Geschäftsbanken. Denn die Bürger können sich ihr digitales Zentralbankgeld nicht bar auszahlen lassen und sich damit einem ,,Bail-in‘‘ oder einer anderen Form der Haftbarmachung entziehen.

Es ist deshalb auch nicht überraschend, dass dort, wo der Anteil an aktuell oder/und potenziell notleidenden Krediten am höchsten ist, in Italien, die Anstrengungen für die Einführung von CBDC am stärksten sind. Passend dazu hat das Exekutiv-Komitee der Bankenvereinigung Italiens bereits als ,,Frontrunner'' neue allgemeine Richtlinien für CBDC verabschiedet.

In den USA hat sich eine Studie der Distrikt-Notenbank in Philadelphia mit dem Titel ,,Central Bank Digital Currency: Central Banking for All?‘‘ vom Juni 2020 mit der Machbarkeits- und Vorteilhaftigkeitsfrage befasst. Ein Ergebnis war, dass die Einführung von CBDC letztlich das traditionelle Geschäftsbankensystem gefährden könnte. Die Analyse wollte insbesondere verstehen, wie CBDC zur Verhinderung von Bank-Paniken genutzt werden könnten. Neben dem zuvor beschriebenen Effekt, einen Bankrun zu verhindern, würde die Einführung digitalen Zentralbankgeldes aber auch den Wettbewerbsdruck unter den Geschäftsbanken verringern.

 

Vertrauens-Crowding out durch digitales Zentralbankgeld?

 

Die höhere Stabilität der Zentralbank gegenüber den Geschäftsbanken würde aber im Falle eines Bankruns dazu führen, dass die Einlagen zur Zentralbank abfließen. Der dadurch entstehende Mangel an Einlagen könnte die Fristentransformation der Geschäftsbanken gefährden. Dieser Effekt könnte dabei schon ex-ante eintreten und die Zentralbank zum Einlagen-Monopolisten machen.

Auf diese Weise würde die fiskalische Subventionierung von Zentralbankgeldeinlagen Stress auf die Fristentransformation der Geschäftsbanken auslösen.  

Die Aufstellung von Ablauffiktionen für Bankeinlagen gehört zu den Nebelbänken auf dem Weltmeer der Geschäftsbanken. Deshalb spielt die Kontrolle über das Narrativ ,,Stabilität des Bankensystems‘‘ eine so große Rolle. Und offensichtlich eine so große, dass für die Schutzbedürftigkeit der Einlagen und für die zugehörigen Freiheitsrechte kaum noch eine tragende Bedeutung besteht. Die abwertende Reaktion der EZB-Präsidentin Lagarde auf die Frage, wie sie denn die Interessen der Sparer bei Negativzinsen zu schützen gedenkt, spricht Bände. Der Stand der Diskussion ist also offensichtlich bereits vom ,,Return on money‘‘ hin zur Frage des ,,Return of the money‘‘ transformiert.

 

Fazit

 

Dass in China kein demokratischer Prozess darüber zu erwarten ist, ob digitales Zentralbankgeld eingeführt werden soll oder nicht, ist keine Überraschung. Überraschend aber ist, dass in den entwickelten westlichen Industrienationen de facto unter dem Radar grundlegende Freiheitsrechte der Bürger ausgehöhlt werden und in Notstandssituationen legalisiert und habitualisiert werden sollen. Die notwendige Gesetzesfolgenabschätzungen scheint langsam aber sicher zur intellektuellen Luxusübung zu mutieren. Nachtigall, ick hör‘ Dir trapsen…

 

23.06.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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