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Deutsche Lichtmiete – neuer Anlageskandal?

Worauf Anleger der EnergieEffizienzAnleihe jetzt achten sollten

NTG24 - Deutsche Lichtmiete – neuer Anlageskandal?

 

Von der Staatsanwaltschaft Oldenburg werden zusammen mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg strafrechtliche Ermittlungen gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete geführt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg besteht der Anfangsverdacht, dass sich die Beschuldigten zu einem nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise noch während des Laufs von Direktinvestitionsprogrammen, bewusst gewesen seien, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig war, um die Bezahlung von fälligen und von künftig fälligen Forderungen von Anlegern über die Einnahmen der vermieteten LED-Industrieleuchten zu generieren. Dennoch hätten sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Anlegern durch die Ausgabe von Inhaber-Schuldverschreibungen eingeworben.

 

Durchsuchung der Staatsanwaltschaft

 

Im Rahmen der Ermittlungen wurden nun kürzlich durch die Staatsanwaltschaft und Polizei Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.

 

Anlagemodelle Direktinvestments

 

Bei den Direktinvestments verkaufte die Deutsche Lichtmiete u. a. LED-Industrieleuchten an Anleger und mietete sie anschließend von den Anlegern und vermietete sie dann weiter an Gewerbekunden. Anlegern wurde eine Rendite von 5 % aufgrund der Vermietung versprochen und am Ende der Mietzeit sollte ein Rückkauf der Leuchten von den Anlegern zu einem zuvor festvereinbarten Kaufpreis erfolgen.

 

Anlagemodell Energie Effizienz Anleihen

 

Von der Deutsche Lichtmiete wurden Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgegeben, nämlich

- EnergieEffizienzAnleihe mit Fälligkeit 2022 und einem Zinssatz von 5,75 %,

- EnergieEffizienzAnleihe mit Fälligkeit 2023 und einem Zinssatz von 5,75 %,

- EnergieEffizienzAnleihe mit Fälligkeit 2025 und einem Zinssatz von 5,25 %,

- EnergieEffizienzAnleihe mit Fälligkeit 2027 und einem Zinssatz von 5,25 %.

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft ist letztlich darauf gerichtet, dass durch die Ausgabe der Anleihen und der dafür eingeworbenen Gelder eine Bezahlung der Forderungen der Anleger aus den Direktinvestment erfolgt.

Selbstverständlich gilt zunächst die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Sollten sich diese Vorwürfe aber im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestätigen, wäre dies ein weiterer Skandal im Segment der sog. Mittelstandsanleihen.

 

Möglichkeiten für Anleger

 

Sofern sich der nun bestehende Anfangsverdacht über strafrechtliche Ermittlungen erhärtet, kann es denkbar sein, dass Anlegern Schadensersatzansprüche aufgrund Prospekthaftung zustehen, wenn in den Prospekten zu den emittierten Anleihen fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthalten war. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Soweit sich die Verdachtsmomente bestätigen, insbesondere im Hinblick darauf, dass durch die Ausgabe von Anleihen Ansprüche aus den vorherigen Direktinvestments bedient werden sollten, kann für Anleger auch die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) durchzusetzen.

Im Übrigen kann auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen für die Anleger die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gegeben sein. Auch dies muss in jedem Einzelfall analysiert werden.

 

16.12.2021 - Oliver Busch - info@kanzlei-ebp.de

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Anleger, die Deutsche Lichtmiete Kapital, insbesondere für den Erwerb von Energie Effizienz Anleihen zur Verfügung gestellt haben und Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten haben und Interesse an einer rechtlichen Unterstützung haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Triftstr. 4
80538 München
Tel.: 089-2121660
www.kanzlei-ebp.de

 

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  • - 19.05.2022 13:27:41 Uhr


 

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